Gute Kommunikation ist für Unternehmen überlebenswichtig. Firmenhandys können entscheidend dazu beitragen, sowohl die Kundenbeziehungen als auch den internen Austausch zu verbessern. Doch was ist mit den Kosten für ein Diensthandy? Können die Arbeitgeber diese Kosten steuerlich absetzen? Muss der Arbeitnehmer ein zur Verfügung gestelltes Handy versteuern? Wer bezahlt die Gebühren für Gespräche und Datenvolumen? Was ist mit Privatgesprächen, die über das Firmenhandy erfolgen? Erfahren Sie hier mehr über Sachbezug Handy, die steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten für ein Firmenhandy und darüber, warum ein Diensthandy nicht nur die Kommunikation im Unternehmen verbessert, sondern auch die Motivation der Mitarbeiter.
Das Wichtigste vorab in Kürze
- Ein Diensthandy ist kein Sachbezug aus steuerrechtlicher Sicht.
- Ein geldwerter Vorteil muss auch dann nicht versteuert werden, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt wird.
- Der Arbeitgeber kann sämtliche Kosten für Anschaffung, Gebühren und Wartung von Diensthandys von der Steuer absetzen.
- Ein Firmenhandy ist daher eine gute Möglichkeit, Mitarbeitern eine Anerkennung zukommen zu lassen, die nicht zu versteuern ist.
Was ist Sachbezug - Definition
Als Sachbezug, auch Sachzuwendung an Dienstnehmer genannt, werden Einnahmen bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, jedoch geldwerte Vorteile bieten. Dies können Sachwerte, Deputate, Rabatte oder Naturalien sein, die meist zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Diese Sachbezüge werden steuerlich wie Arbeitsentgelte betrachtet.
Ist geldwerter Vorteil ein Sachbezug?
Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt angeboten werden. Meist sind dies Rabatte, Firmenwagen, Nutzung von IT-Ausstattung oder auch kostenloses Mittagessen. Es handelt sich hierbei um Sachbezüge, daher werden geldwerte Vorteile und Sachbezüge steuerlich gleichgestellt.
Ist ein Handy ein Sachbezug?
Aus steuerrechtlicher Sicht wird ein Diensthandy nicht als Sachbezug betrachtet, dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden darf. Ein Diensthandy muss daher nicht als Bestandteil der Vergütung versteuert werden. Falls allerdings der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Handy rein zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, wäre dies ein zu versteuernder Sachbezug.
Wer hat Anspruch auf ein Diensthandy?
Grundsätzlich gibt es kein Anrecht auf ein Diensthandy, auch dann nicht, wenn die Kollegen eines bekommen. Allerdings ist ein Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter alle benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Daher sollte ein Diensthandy bereitgestellt werden, falls der Arbeitnehmer regelmäßig im Außendienst unterwegs ist oder für die Ausübung seiner Tätigkeit jederzeit erreichbar sein muss. Darüber hinaus ist ein Arbeitgeber gut beraten, den Wunsch nach einem Diensthandy ernst zu nehmen. Denn ein zur Verfügung gestelltes Handy kann durchaus als zusätzliche Motivation und als eine Art Zuschuss zum Gehalt angesehen werden und darüber hinaus keine Sozialabgaben mit sich bringt.
Können auch Minijobber ein Diensthandy ohne Versteuerung erhalten?
Auch geringfügig beschäftigte Minijobber können ein Diensthandy erhalten, ohne dass die Einkommensgrenze für den Minijob damit überschritten wird. Der Arbeitnehmer muss darauf keine Steuern zahlen, der Arbeitgeber kann sämtliche Kosten für das Handy steuerlich absetzen.
Wer bezahlt ein Diensthandy?
Sobald eine Firma ein Diensthandy zur Verfügung stellt, ist sie auch verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Wie das im Einzelnen aussieht, haben wir hier aufgelistet:
Wer bezahlt die Anschaffung eines Firmenhandys?
Die Anschaffungskosten für ein Diensthandy sind vom Arbeitgeber zu übernehmen und können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Liegt der Kaufpreis für das Handy unter 800 Euro, kann das Gerät sofort im Jahr der Anschaffung vollständig als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Falls das Handy teurer war, kann muss die Abschreibung über drei Jahre erfolgen.
Darf man ein Firmenhandy selbst aussuchen?
Wenn der Arbeitgeber das Firmenhandy zur Verfügung stellt, darf er auch bestimmen, welches Handy und welches System (IOS oder Android) gewählt wird. Es kann sowohl aus Kosten- als auch aus technischen Gründen sinnvoll sein, für alle Mitarbeiter gleichartige Geräte und das gleiche System zu nutzen. Ein Mitarbeiter kann gerne Wünsche bezüglich seines Handys äußern, erfüllt werden müssen diese Wünsche jedoch nicht.
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Wer bezahlt die Gesprächsgebühren auf dem Diensthandy
In der Regel bezahlen die meisten Arbeitgeber sämtliche Gebühren für Gespräche und Datennutzung. Da es sich oft um Flatrates handelt, ist es unerheblich, ob zwischendurch auch private Gespräche geführt werden. Es sind allerdings Regelungen möglich, dass der Arbeitgeber z.B. keine Auslandsgespräche übernimmt oder, dass eine zweite SIM-Karte eingelegt wird, die für private Kontakte zu nutzen ist und komplett vom Mitarbeiter zu zahlen ist.
Wer bezahlt Privatgespräche auf dem Diensthandy?
Meist werden Flatrates oder Paketpreise für Firmenhandys genutzt, die dann auch Privatgespräche abdecken. Der Arbeitgeber kann jedoch die private Nutzung des Firmenhandys einschränken oder die Nutzung einer privaten ID oder Karte im Firmenhandy vorschlagen, die dann vom Arbeitnehmer zu zahlen ist. In der Regel bezahlen jedoch die Arbeitgeber sämtliche Kosten für Gespräche und Datennutzung und die private Nutzung muss auch nicht versteuert werden.
Wer bezahlt ein Diensthandy?
Ein Firmenwagen ist steuerpflichtig. Aber wie sieht es mit einem Firmenhandy aus? Wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt:
Gilt ein Handy als Sachbezug für Arbeitnehmer?
Ein Firmenhandy gilt im steuerrechtlichen Sinne nicht als Sachbezug. Der Arbeitnehmer muss daher keine Steuern dafür zahlen, auch dann nicht, wenn er das Handy zusätzlich privat nutzen darf. Anders sähe die Sachlage aus, falls der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Handy rein zur privaten Nutzung schenkt.
Ist ein Firmenhandy für Mitarbeiter steuerfrei?
Für den Arbeitnehmer ist ein Firmenhandy steuerfrei, der Arbeitgeber übernimmt sämtliche Kosten, meist auch die Kosten für private Gespräche. Daher ist ein Diensthandy ein wirksames Instrument, um Mitarbeiter zu motivieren und kann durchaus eine Gehaltserhöhung ersetzen.
Kann die Firma Handykosten steuerlich absetzen?
Ein Unternehmen kann sämtliche Kosten für Firmenhandys steuerlich absetzen. Dies betrifft sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Gebühren. Komplizierte Abrechnungen bezüglich Sachbezug fallen ebenfalls nicht an. Deshalb sind Firmenhandys die perfekte Lösung, um die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens und mit den Kunden zu optimieren und gleichzeitig die Mitarbeiter zu motivieren.
Kann man ein privates Handy steuerlich absetzen?
Falls ein privates Handy zu mehr als 90% beruflich genutzt wird, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gilt dies nur, wenn es keinen Arbeitgeber gibt, der die Kosten übernimmt.
Weitere Fragen zum Thema Sachbezug Handy
Wir haben hier weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Sachbezug Handy zusammengestellt:
Können Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber einen Handyvertrag übernehmen?
In der Regel schließt der Arbeitgeber mit dem Telefonanbieter einen Vertrag ab und übergibt dann das Handy als Diensthandy an den Arbeitnehmer. Falls der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, kann er das Handy und den Vertrag auf Antrag übernehmen, falls der Telefonanbieter die Umschreibung vornimmt. Die Übergabe des Handys erfolgt dann zum jeweiligen Restwert und ist steuerlich zu berücksichtigen. Dieser Weg ist auch umgekehrt denkbar, falls ein Mitarbeiter neu in einem Unternehmen anfängt.
Ist eine eigene ID für Privatgespräche auf dem Diensthandy möglich?
Falls ein Smartphone die Möglichkeit für eine zweite Karte / ID bietet, kann diese installiert und für private Gespräche genutzt werden. Damit wären Dienst- und Privatgespräche streng getrennt und gleichzeitig werden Datenschutzprobleme wegen privaten Kontaktdaten und Whatsapp verhindert.
Ist eine eigene SIM-Karte für Privatgespräche auf dem Firmenhandy notwendig?
Eine eigene SIM-Karte ist nicht zwingend vorgeschrieben für private Gespräche auf dem Handy. Oft übernehmen die Arbeitgeber sämtliche Gesprächskosten, auch die für private Nutzung. Meist handelt es sich ohnehin um umfassende Pakete oder Flatrates, für die Firmen entstehen dadurch keine Zusatzkosten.
Ist die Überlassung eines Firmenhandys ein Geschenk?
Ein Firmenhandy wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber lediglich überlassen, nicht geschenkt. Daher ist das Handy bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. auf Wunsch des Arbeitgebers zurückzugeben. Der Vertrag besteht zwischen dem Arbeitgeber und dem Handyanbieter, der Arbeitnehmer ist in den Vertrag nicht involviert.
Fazit
Die Kosten für ein Firmenhandy kann ein Arbeitgeber komplett steuerlich absetzen. Für den Arbeitnehmer stellt ein Diensthandy keinen zu versteuernden Sachbezug dar, auch dann nicht, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt wird. Ein Handy ist daher kein geldwerter Vorteil und kann so optimal als zusätzliche Motivation oder als Ersatz für eine Gehaltserhöhung eingesetzt werden. Gerne berät Sie unser Team von firmenhandy.at umfassend und kompetent über die besten Lösungen für Diensthandys für Ihr Unternehmen.
FAQ
Ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Firmenhandy gilt nicht als Sachbezug und muss daher nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden kann.
Ein privates Handy kann man steuerlich absetzen, wenn es zu mehr als 90% dienstlich genutzt wird. Ein Firmenhandy kann stets komplett steuerlich abgesetzt werden, auch wenn es teilweise privat genutzt wird. Anschaffungskosten bis 800 Euro können sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, bei teureren Handys erfolgt eine Abschreibung über drei Jahre.
Der Arbeitgeber zahlt die Anschaffungskosten für ein Diensthandy und in der Regel auch alle Gebühren. Sämtliche Kosten können vom Unternehmen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn das Handy teilweise privat genutzt wird.