Sachbezug Handy – Wie ein Firmenhandy steuerliche Vorteile bieten kann

Gute Kommunikation ist für Unternehmen überlebenswichtig. Firmenhandys können entscheidend dazu beitragen, sowohl die Kundenbeziehungen als auch den internen Austausch zu verbessern. Doch was ist mit den Kosten für ein Diensthandy? Können die Arbeitgeber diese Kosten steuerlich absetzen? Muss der Arbeitnehmer ein zur Verfügung gestelltes Handy versteuern? Wer bezahlt die Gebühren für Gespräche und Datenvolumen? Was ist mit Privatgesprächen, die über das Firmenhandy erfolgen? Erfahren Sie hier mehr über Sachbezug Handy, die steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten für ein Firmenhandy und darüber, warum ein Diensthandy nicht nur die Kommunikation im Unternehmen verbessert, sondern auch die Motivation der Mitarbeiter.

Das Wichtigste vorab in Kürze

Was ist Sachbezug - Definition

Als Sachbezug, auch Sachzuwendung an Dienstnehmer genannt, werden Einnahmen bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, jedoch geldwerte Vorteile bieten. Dies können Sachwerte, Deputate, Rabatte oder Naturalien sein, die meist zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Diese Sachbezüge werden steuerlich wie Arbeitsentgelte betrachtet.

Frau lächelt auf einem grauen Sofa in ihr Smartphone; sie trägt einen grauen Pullover, daneben steht ein geöffneter Laptop; der Hintergrund ist durch warmes Licht sanft unscharf.
Ein Sachbezug ist eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht, jedoch geldwerten Vorteil bringt.

Ist geldwerter Vorteil ein Sachbezug?

Person in gestreiftem Hemd lehnt am Fenster, vertieft ins Smartphone, mit Sonnenlicht im Hintergrund.
Ein Diensthandy zählt nicht als Sachbezug.

Ist ein Handy ein Sachbezug?

Wer hat Anspruch auf ein Diensthandy?

Können auch Minijobber ein Diensthandy ohne Versteuerung erhalten?

Wer bezahlt ein Diensthandy?

Wer bezahlt die Anschaffung eines Firmenhandys?

Person in hellgrauem Blazer, blauem Hemd hält einen Sachbezug griffbereit, lächelt auf den Bildschirm. Hintergrund unscharf mit natürlichem Licht.
Anschaffungskosten für ein Firmenhandy sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Darf man ein Firmenhandy selbst aussuchen?

Wer bezahlt die Gesprächsgebühren auf dem Diensthandy

Wer bezahlt Privatgespräche auf dem Diensthandy?

Wer bezahlt ein Diensthandy?

Person im modernen Büro mit Brille und gemustertem Hemd arbeitet konzentriert am Laptop, macht Notizen; Thema: „Sachbezug Handy“.
Der Arbeitnehmer muss keine Steuern auf das Diensthandy zahlen, auch wenn er es privat nutzen darf.

Gilt ein Handy als Sachbezug für Arbeitnehmer?

Ist ein Firmenhandy für Mitarbeiter steuerfrei?

Hinweis: Unsere Blogartikel sollen Ihnen wertvolle Informationen zu Telekommunikationsthemen bieten. Wenn Sie konkretes Interesse an unseren Firmenhandy-Tarifen, Internet- oder Festnetzlösungen haben, freuen wir uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme! Falls Sie Fragen zu den Fachartikeln haben, hinterlassen Sie gerne einen Kommentar – unser Expertenteam wird diesen zeitnah beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kann die Firma Handykosten steuerlich absetzen?

Kann man ein privates Handy steuerlich absetzen?

Weitere Fragen zum Thema Sachbezug Handy

Können Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber einen Handyvertrag übernehmen?

Ist eine eigene ID für Privatgespräche auf dem Diensthandy möglich?

Mann in brauner Jacke lächelt auf sein Handy blickend, auf belebter Stadtstraße mit verschwommenen Autos und Gebäuden.
Falls das Diensthandy die Möglichkeit bietet zwei SIM-Karten gleichzeitigu zu nutzen, darf dies auch genutzt werden.

Ist eine eigene SIM-Karte für Privatgespräche auf dem Firmenhandy notwendig?

Ist die Überlassung eines Firmenhandys ein Geschenk?

Fazit

FAQ

Ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Firmenhandy gilt nicht als Sachbezug und muss daher nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden kann.

Ein privates Handy kann man steuerlich absetzen, wenn es zu mehr als 90% dienstlich genutzt wird. Ein Firmenhandy kann stets komplett steuerlich abgesetzt werden, auch wenn es teilweise privat genutzt wird. Anschaffungskosten bis 800 Euro können sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, bei teureren Handys erfolgt eine Abschreibung über drei Jahre.

Der Arbeitgeber zahlt die Anschaffungskosten für ein Diensthandy und in der Regel auch alle Gebühren. Sämtliche Kosten können vom Unternehmen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn das Handy teilweise privat genutzt wird.

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Mann mit kurzen Haaren, Bart, weißem Hemd und dunklem Anzug vor grauem Hintergrund.

Autor: Peter Rainer

Prokurist & Vertriebsleiter

Peter Rainer beschäftigt sich seit seinem Start ins Berufsleben mit dem Thema Kommunikation und damit, diese bestmöglich zu unterstützen. Als Gesellschafter von BER und seit 2014 als Vertriebsleiter von Firmenhandy.at ist es sein Ziel, die individuell besten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten. Besonders wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Beratung unabhängig erfolgt und somit aus der Fülle an unterschiedlichen Angeboten und Tarifen von unterschiedlichen Anbietern das jeweils optimale Angebot zusammengestellt werden kann. Dafür arbeiten Peter Rainer und sein Team mit Elan & Erfahrung und sind dabei stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten.