Firmenhandy – Vorteile für Arbeitgeber

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Mit einem Firmenhandy sind Mitarbeiter für Kunden und Kollegen überall erreichbar, egal ob unterwegs oder im Homeoffice. Diese Flexibilität spricht für den Einsatz von Diensthandys. Darüber hinaus bieten sie für Arbeitgeber die Möglichkeit, die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeiter zu steigern. Da Firmenhandys im Gegensatz zu Firmenwagen nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern sind, stellen Diensthandys im Grunde genommen eine Art Gehaltserhöhung dar. Allerdings sind einige Dinge zu beachten, damit die Firmenhandy Vorteile für den Arbeitgeber tatsächlich zum Tragen kommen. Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Absetzbarkeit, den Umgang mit Privatnutzung und den Unterschied zwischen Überlassung und Schenkung bei Firmenhandys. 

Das Wichtigste vorab in Kürze

Welche Vorteile hat ein Firmenhandy für Arbeitgeber?

Vorteil 1: Externe und interne Kommunikation wird verbessert

Bessere Erreichbarkeit für Kunden und eine verbesserte interne Kommunikation sind die wichtigsten Vorteile eines Firmenhandys. Durch perfekt geschaltete Weiterleitungen auf Diensthandys, die der Kunde nicht bemerkt, können Mitarbeiter auch unterwegs und im Homeoffice gut erreichbar sein. Intern kann die Kommunikation ebenfalls durch Diensthandys erleichtert werden, weil diese Telefonnummern stets bekannt sind und interne Chatgruppen oder Ähnliches unkompliziert genutzt werden können.

Vorteil 2: Firmenhandys als optimales Incentive für Mitarbeiter

Für Mitarbeiter stellt ein kostenlos zur Verfügung gestelltes, hochwertiges Firmenhandy einen echten Vorteil dar. Wenn dann noch die private Nutzung des Firmenhandys erlaubt wird, erweist sich ein Diensthandy als echtes Incentive und trägt zur Zufriedenheit und zur besseren Motivation der Mitarbeiter bei. Außerdem sparen Mitarbeiter in diesen Fällen sowohl Anschaffungskosten als auch Gebühren, was insgesamt im Jahr mehrere Hundert Euro ausmachen kann. So bleibt für die Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto.



Vorteil 3: Firmenhandys steigern Image & Attraktivität des Unternehmens

Unternehmen, die hochwertige Diensthandys zur Verfügung stellen, optimalerweise auch zur privaten Nutzung, gewinnen an Image und Attraktivität für neue Mitarbeiter. Dieses zusätzliche Benefit wird positiv wahrgenommen und kann die Entscheidung für ein Unternehmen erleichtern. 

 

Vorteil 4: Alle Kosten für das Diensthandy können steuerlich abgesetzt werden

Arbeitgeber können sämtliche Kosten für ein Firmenhandy, inklusive Anschaffungskosten, Gebühren, Versicherungen und Reparatur steuerlich komplett absetzen. Dies gilt auch, wenn das Handy teilweise privat genutzt wird. Eine komplizierte Versteuerung von Sachbezug bzw. geldwerten Vorteil fällt ebenfalls nicht an.

Wie kann ein Arbeitgeber ein Diensthandy steuerlich absetzen?

Sämtliche Kosten für ein Firmenhandy kann ein Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Worauf dabei im Einzelnen zu achten ist, erfahren Sie hier:

Business man looking at financial information from a mobile phone, he is checking company financial documents, he is an executive of a startup company. Concept of financial management.
Die Kosten für ein Firmenhandy sind steuerlich absetzbar.

Anschaffungskosten für ein Firmenhandy steuerlich absetzen

Smartphones, die weniger als 800 Euro (netto) kosten, können Sie als Arbeitgeber noch im Jahr der Anschaffung als geringwertiges Wirtschaftsgut komplett abschreiben. Bei Kleinunternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, gelten die 800 Euro vom Bruttobetrag. 

Falls das Diensthandy teurer ist, wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben, meist über drei Jahre. Beim Kauf im Jahresverlauf erfolgt die Abschreibung anteilig.

Gebühren für ein Firmenhandy steuerlich absetzen

Sämtliche Gebühren für Datenvolumen und Gespräche können Sie als Arbeitgeber als 

Betriebsausgaben  von der Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Mitarbeitern erlauben, das Handy auch privat zu nutzen. Falls auf dem Firmenhandy eine zweite SIM-Karte oder eine zweite ID für Privatnutzung installiert wurde, sind die darauf entfallenden Kosten vom Mitarbeiter zu tragen und können vom Arbeitgeber nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Versicherungen, Wartung & Reparaturen von Diensthandys steuerlich absetzen

Sämtliche Kosten für Handyversicherungen, Reparaturen und Wartungen können steuerlich abgesetzt werden. Diese Kosten müssen Sie als Arbeitgeber auch zwingend übernehmen, da es sich bei einem Diensthandy um ein Arbeitsmittel handelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Bewältigung seiner Aufgaben überlässt. 

Tipp: Schließen Sie unbedingt eine Handyversicherung ab, damit es nicht zu Unstimmigkeiten und Diskussionen bei Beschädigungen oder Diebstahl kommt. Ein Arbeitnehmer kann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Zahlung des Schadens herangezogen werden. Dies ist erstens schwer zu beweisen und belastet zweitens das Arbeitsverhältnis. Damit Sie sich nicht über beschädigte Firmenhandys ärgern müssen, überlassen Sie das Thema einer Versicherung, die den Schaden abwickelt. 

Employees fired or resigned from the company are using their mobile phones to find a jobs and schedule an interview.
Unemployed, hiring job, quitting job concept.
Verschiedene Möglichkeiten regeln die Zahlung eines Firmenhandys.

Wer zahlt die Gebühren beim Diensthandy?

Leitfaden: Wie gehe ich als Arbeitgeber am besten vor bezüglich Firmenhandy?

Weitere wichtige Fragen zum Thema Vorteile Firmenhandy für Arbeitgeber

Wir haben hier einige Fragen zusammengestellt, die bei Arbeitgebern oft in Zusammenhang mit dem Thema Firmenhandy auftauchen:

Happy businessman on a phone call while working on a laptop at the desk in his modern office. Corporate, professional and company manager laughing while having a mobile conversation with technology
Ein Firmenhandy stellt keinen Sachbezug dar.

Soll ein Arbeitgeber das Handy verschenken oder es nur überlassen?

Als Arbeitgeber sollten Sie darauf achten, dass das Firmenhandy lediglich überlassen und nicht verschenkt wird. Denn ein Geschenk an einen Mitarbeiter muss tatsächlich als Sachbezug versteuert werden, die Überlassung eines Handys als Diensthandy dagegen nicht. 

 

Muss ein Firmenhandy zurückgegeben werden?

Beim Verlassen der Firma, egal aus welchen Gründen, oder bei einer neuen Stelle innerhalb der Firma, für die kein Diensthandy vorgesehen ist, muss ein Firmenhandy zurückgegeben werden. Als Arbeitgeber empfiehlt es sich, hier mit viel Fingerspitzengefühl vorzugehen. Beim Ausscheiden aus einer Firma wird ein Handy oft an den Mitarbeiter verschenkt. Die dafür anfallende Steuer muss vom Arbeitgeber berechnet und offiziell vom Mitarbeiter gezahlt werden.

Fazit

FAQ

Ein Firmenhandy ist weder ein Sachbezug noch ein geldwerter Vorteil und braucht deshalb vom Mitarbeiter nicht versteuert zu werden. Dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden darf.

In vielen Fällen werden für ein Firmenhandy Flatrate-Tarife genutzt, dann erlauben die meisten Firmen auch die kostenlose private Nutzung des Firmenhandys, da dafür keine Extra-Gebühren anfallen. Manche Firmen übernehmen jedoch nur die Gebühren für dienstliche Nutzung, dies sollte im Vorfeld unbedingt klar kommuniziert werden.

Ein Firmenhandy wird dem Mitarbeiter lediglich zur Nutzung überlassen, nicht geschenkt. Daher muss ein solches Handy nicht als Geschenk versteuert werden, muss beim Ausscheiden aus der Firma jedoch auch zurückgegeben werden.