Firmenhandy - Der umfassende Ratgeber für Angestellte & Arbeitgeber
Ein Firmenhandy trägt entscheidend zur reibungslosen Kommunikation sowohl zu Kunden als auch zu Kollegen bei.
Für den Erfolg eines Unternehmens ist eine funktionierende Kommunikation entscheidend. Damit das funktioniert wie gewünscht sollte ein auf den individuellen Bedarf zugeschnittenes Konzept für Firmenhandys, das alle Aspekte und Anforderungen berücksichtigt und gleichzeitig so kostengünstig wie möglich funktioniert.
Wir haben daher diesen Ratgeber für Sie zusammengestellt, um Ihnen alle notwendigen Informationen & viele Tipps zur optimalen Gestaltung Ihrer Telekommunikation zu bieten.
Bitte auswählen:
Arbeitgeber - Inhalte:
- Wie hoch sind die Firmenhandy Kosten für den Arbeitgeber?
- Wie teuer darf ein Diensthandy sein?
- Kann für ein Firmenhandy eine Zuzahlung vom Mitarbeiter erhoben werden?
- Soll man ein Firmenhandy kaufen oder einen Vertrag abschließen?
- Was sind oft gemachte Fehler bei der Sicherheit beim Firmenhandy?
- Was sollen Mitarbeiter beachten beim Firmenhandy bezüglich Sicherheit?
- Ist IOS oder Android sicherer für Firmenhandy?
- Darf auf ein Firmenhandy eine private Apple ID?
- Was gilt bezüglich Datenschutz beim Firmenhandy?
- Ist WhatsApp auf Firmenhandy erlaubt?
- Ist WhatsApp auf Firmenhandy DSGVO konform?
- Was ist mit dem Browserverlauf auf dem Firmenhandy bezüglich Datenschutz?
- Wie sieht die Firmenhandy Regelung steuerlich aus?
- Auf welches Konto wird ein Firmenhandy verbucht?
- Ist ein Firmenhandy ein Sachbezug?
- Welche Steuerersparnis gibt es beim Firmenhandy?
- Firmenhandy beschädigt - Wer haftet?
- Firmenhandy defekt - Wer ist verantwortlich?
- Welche Haftpflicht zahlt für Schäden am Firmenhandy?
- Was ist das perfekte Firmenhandy?
- Welches IPhone als Firmenhandy?
- Als Firmenhandy ein IPhone oder Android?
- Wo soll man am besten ein Firmenhandy kaufen?
- Was muss man beim Kauf eines Firmenhandys beachten?
- Soll man ein Firmenhandy kaufen oder einen Vertrag inkl.Handy nutzen?

Definition
Was ist ein Firmenhandy / Diensthandy?
Ein Firmenhandy wird von vielen Unternehmen bevorzugt an Führungskräfte und an Mitarbeiter ausgegeben, zu deren Aufgaben vielfältige Kundenkontakte gehören. Gerade bei Außendienstmitarbeitern, die oft unterwegs sind und bei Mitarbeitern im Homeoffice kann ein Firmenhandy eine gute & zuverlässige Erreichbarkeit sowohl für die Kunden als auch für die Kollegen sicherstellen.

Firmenhandy was ist zu beachten?
Das Wichtigste für Arbeitgeber in Kürze
- Die Kostenplanung für Firmenhandys sollte gesamtheitlich erfolgen.
- Professionelle Unterstützung bei der Auswahl der für den individuellen Bedarf günstigsten Pakete & Verträge ist unbedingt ratsam.
- Betrachtet werden sollten nicht nur die Kosten für das Handy selbst, sondern auch die voraussichtlich anfallenden Gesprächskosten.
- Die Frage, ob ein Handy gekauft oder inklusive Vertrag erworben werden sollte, ist ebenfalls umfassend abzuwägen.
- Je nachdem, ob der Mitarbeiter das Handy auch privat nutzen darf oder nicht, sind bestimmte Datenschutz- und Sicherheitsbedingungen zu beachten.
- Die buchhalterische und steuerliche Betrachtung eines Firmenhandys hängt ebenfalls davon ab, ob das Handy auch privat genutzt werden darf.
- Sowohl iPhones als auch Android Geräte eignen sich als Firmenhandy.
- Die Frage, welche Handys eingesetzt werden, sollte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Telekommunikation im Unternehmen geklärt werden.
Firmenhandy Kosten
Firmenhandy Kosten für Arbeitgeber
Ein Firmenhandy wird vom Arbeitgeber angeschafft und ist von diesem auch komplett zu bezahlen, dies gilt sowohl für das Gerät selbst als auch für alle anfallenden Telefonkosten. Eine Zuzahlung kann vom Mitarbeiter nicht erwartet werden. Es könnte jedoch im Einzelfall eine Grenze für private Gespräche oder eine Zahlung für reine Privatgespräche vertraglich vereinbart werden. Die Frage, wie teuer ein Diensthandy sein darf, wird oft nach dem Rang des Mitarbeiters beurteilt, dies ist jedoch nicht zwingend.
Ob ein Handy gekauft werden soll oder ob eine Regelung über einen Vertrag inklusive Handy sinnvoller und kostengünstiger ist, kann über Firmenhandy.at individuell für den jeweiligen Bedarf ermittelt werden.

-> Diese Entscheidungsgrundlagen bereiten wir von Firmenhandy.at gerne für Sie vor!
Die besten Mobilfunkverträge für Unternehmen
- Betreiberunabhängige
- Gleiche oder bessere Konditionen als direkt beim Netzanbieter
- Ein fester, anbieterübergreifender Ansprechpartner
- Keine zeitraubenden Hotlines mit langen Wartezeiten
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Datenschutz Firmenhandy
Beim Firmenhandy sollte die Datenschutzverordnung DSGVO beachtet werden. Aus diesem Grunde wird oft verboten, WhatsApp auf Firmenhandys zu installieren, weil dann die Kontakte zugänglich sind. Sollte es den Mitarbeitern erlaubt sein, das Handy auch Privat zu nutzen, so müssen sich die Arbeitgeber an das Fernmeldegeheimnis halten. Sie dürfen weder die Mails kontrollieren noch den Browserverlauf. Dies gilt auch für dienstliche Korrespondenz.
Haftpflicht & Schäden bei Firmenhandy
Bei Beschädigung oder Verlust eines Firmenhandys haftet in der Regel der Arbeitgeber. Der Mitarbeiter kann nur belangt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann bezüglich der Haftung verhandelt werden, ansonsten ist jedoch der Arbeitgeber verantwortlich. Falls dieser eine Versicherung gegen solche Schäden hat, kann diese in Anspruch genommen werden.


Firmenhandy Sicherheit
Sobald über ein Firmenhandy Zugriff auf Unternehmensdaten, Firmenmails usw. erfolgen kann, sind unbedingt Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen. Dies beginnt bei Zugriffsbeschränkungen (sichere Passwörter oder Fingerabdruck) und geht über Verschlüsselungen bis hin zum Remote Wipe, der einen unbefugten Zugriff auf Dateien im Notfall verhindern kann. Bezüglich der Sicherheit sind inzwischen Android Geräte quasi genauso sicher wie IPhones. Die private Apple ID oder der private Google Account sollten dabei aber möglichst nicht auf dem Diensthandy verwendet werden.
Firmenhandy & Steuern
Kosten für die Anschaffung eines Firmenhandys können vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 400 Euro direkt als Betriebskosten abgesetzt werden. War das Gerät teurer, können die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die Kosten für Telekommunikation können komplett als Werbungskosten steuerlich angerechnet werden und mindern die zu zahlenden Steuern. Falls das Handy auch privat genutzt wird, werden die Kosten beim Inhaber eines Unternehmens in der Regel prozentual aufgeteilt und nur ein Teil (meist 60%) wird als Betriebsausgabe angesetzt. Für einen Arbeitnehmer stellt ein Diensthandy dagegen keinen Sachbezug dar, auch dann nicht, wenn das Handy offiziell auch privat genutzt werden darf.


Firmenhandy kaufen
Alle Fragen, die mit dem Kauf von Firmenhandys, mit der Nutzung von Verträgen oder Prepaid oder sonstigen Angeboten zusammenhängen, sollten am besten kompetent von einem Anbieter gelöst werden. Nur so kann ein optimales und auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens angepasstes Konzept gefunden werden. Diese kann Kosten minimieren und die Zuverlässigkeit der Versorgung mit Telekommunikation erhöhen. Dabei kann es im Einzelfall günstiger sein, Verträge inkl. Handy zu nutzen, oft wird es aber wohl auf separate Wege für Gerätekauf und Datenpakete hinauslaufen. Lassen Sie sich unbedingt kompetent hinsichtlich aller Möglichkeiten beraten. Ob ein Handy gekauft werden soll oder ob eine Regelung über einen Vertrag inklusive Handy sinnvoller und kostengünstiger ist, kann über Firmenhandy.at individuell für den jeweiligen Bedarf ermittelt werden.
-> Mit Hilfe von Firmenhandy.at finden Sie schnell die optimale Kombination. Probieren Sie es aus!
Firmenhandy - Modelle & Eignung
Es gibt nicht das eine perfekte Firmenhandy, sondern es gibt für jeden Bedarf das richtige Handy. Viele bevorzugen iPhones als Firmenhandy, bezüglich Sicherheit und Komfort haben Android Geräte jedoch längst aufgeholt. Die Frage IOS oder Android sollte daher im Gesamtzusammenhang und mit Bezug auf die IT-Architektur im Unternehmen geklärt werden. Nicht vernachlässigt werden sollte dabei das Thema, welche Geräte sich die einzelnen Führungskräfte und Mitarbeiter wünschen und welches Renommee damit verbunden ist. Hier sollte man feinfühlig vorgehen.

Arbeitnehmer - Inhalte:
- Wann steht mir ein Firmenhandy zu?
- Hat ein Firmenhandy immer Zugang zu Unternehmensdaten?
- Firmenhandy statt Gehaltserhöhung?
- Welche Regelungen gelten?
- Darf ich ein Firmenhandy privat nutzen?
- Firmenhandy im Urlaub?
- Firmenhandy in Elternzeit?
- Firmenhandy am Feierabend?
- Firmenhandy abgeben bei Krankheit?
- Firmenhandy abgeben nach Kündigung?
- Kann ich mir ein IPhone als Firmenhandy aussuchen?
- Welche Kosten entstehen durch ein Firmenhandy für den Arbeitgeber?
- Steht mir fürs Firmenhandy eine private Nutzung zu?
- Kann der Arbeitgeber mich über das Firmenhandy überwachen?
- Was kann der Arbeitgeber auf dem Firmenhandy sehen?
- Was ist mit Datenschutz beim Firmenhandy?
- Muss ich ein Firmenhandy versteuern?
- Ist ein Firmenhandy ein Sachbezug?
- Wer bezahlt die Kosten für Privatgespräche beim Firmenhandy?
- Wie mache ich aus dem Diensthandy ein Privathandy?
- Welche Argumente sprechen für ein Firmenhandy?
- Wie kann ein Unternehmen Erreichbarkeit erzielen?
- Darf ich Whatsapp auf dem Firmenhandy nutzen?
- Ist IOS sicherer als Android beim Firmenhandy?
- Kann ich meine private Apple ID auf dem Firmenhandy nutzen?
- Soll ich meinen privaten Google Account auf dem Firmenhandy nutzen?


Firmenhandy was ist zu beachten?
Das Wichtigste für Arbeitnehmer in Kürze
- Wer für ein Unternehmen dienstlich überall erreichbar sein muss, sollte ein Firmenhandy erhalten.
- Die Kosten für das Diensthandy und alle Gebühren muss dabei alleine das Unternehmen tragen.
- Ein Firmenhandy stellt weder einen Sachbezug noch einen geldwerten Vorteil dar.
- Die Auswahl des Handys und der Verträge & Pakete liegt beim Unternehmen.
- Ein Firmenhandy kann auch für private Angelegenheiten genutzt werden, wenn dies erlaubt oder stillschweigend geduldet wird.
- Ein Firmenhandy kann aber muss nicht nach Feierabend, im Urlaub, in der Elternzeit oder bei Krankheit genutzt werden.
- Bei Kündigung kann das Firmenhandy zurückgefordert werden, die enthaltenen Daten unterliegen aber weiter dem Datenschutz.
- Ein Firmenhandy, das auch privat genutzt wird, unterliegt dem Datenschutz.
- Der Arbeitgeber kann weder Browserverläufe noch Nachrichten einsehen.
- Private Accounts sollten auf Firmenhandys nicht genutzt werden.
- Aus Datenschutzgründen ist die Nutzung von Whatsapp auf Firmenhandys in der Regel untersagt.
Wer bekommt ein Firmenhandy?
In der Regel erhalten Geschäftsführung und alle Personen, die ständig und überall für Kunden erreichbar sein sollen, ein Firmenhandy. Einen Anspruch auf ein Diensthandy gibt es allerdings nicht. Manchmal werden Firmenhandys auch an Mitarbeiter statt einer Gehaltserhöhung oder als Anerkennung vergeben, ohne dass es betrieblich erforderlich ist. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob ein Zugang zu unternehmensinternen Daten für dieses Handy aus Sicherheitsgründen überhaupt sinnvoll ist.

Die besten Mobilfunkverträge für Unternehmen
- Betreiberunabhängige
- Gleiche oder bessere Konditionen als direkt beim Netzanbieter
- Ein fester, anbieterübergreifender Ansprechpartner
- Keine zeitraubenden Hotlines mit langen Wartezeiten
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Welches Firmenhandy steht mir zu?
Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Firmenhandy. So kann man sich beispielsweise nicht unbedingt ein IPhone als Firmenhandy aussuchen. Die Entscheidung, welches Firmenhandy ausgewählt wird, liegt immer beim Arbeitgeber. Dieser zahlt sowohl die Kosten für das Diensthandy als auch alle Gebühren. Die private Nutzung eines Firmenhandys kann untersagt werden. Dann sind trotzdem private Anrufe, die mit dringenden Terminen einhergehen, erlaubt und vom Arbeitgeber zu zahlen. Falls private Nutzung des Firmenhandys erlaubt wird, kann die Kostenübernahme theoretisch begrenzt werden.
Bin ich verpflichtet, mein privates Handy dienstlich zu nutzen?
Grundsätzlich kann es nicht im Sinne des Arbeitgebers sein, dass ein Mitarbeiter sein privates Handy dienstlich nutzt. Denn so hat der Arbeitgeber weder die Kontrolle über seine Daten noch können Sicherheitsmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen zuverlässig durchgeführt werden. Kein Unternehmen sollte aus Kostengründen darauf bestehen, die Erreichbarkeit seiner Mitarbeiter über deren private Geräte sicherzustellen. Als Mitarbeiter sollten Sie daher als Argumente Sicherheit, Datenschutz und Zugangsbeschränkungen anbringen, falls Ihr Arbeitgeber Sie dazu überreden möchte, Ihr privates Handy als Firmenhandy zu nutzen. Umgekehrt kann ein Diensthandy durchaus zwischendurch als Privathandy genutzt werden.


Was darf man mit dem Firmenhandy?
Ein Firmenhandy ist zunächst nur für mit dem Unternehmen zusammenhängende Aktionen zu nutzen. Eine private Nutzung ist daher eigentlich nur für dringende Nachrichten möglich, wenn diese aufgrund dienstlicher Termine notwendig sind. Meist erlauben Arbeitgeber jedoch die private Nutzung von Firmenhandys oder dulden diese zumindest. Da oft Flatrates genutzt werden, ist dies auch kein Nachteil für den Arbeitgeber. Dies ist jedoch im Zweifel im Einzelfall zu klären.
Darf der Arbeitgeber das Firmenhandy kontrollieren?
Theoretisch können über ein Firmenhandy Ortungen durchgeführt werden und auch Browserverlauf und Dateien können eingesehen werden. Sobald das Firmenhandy jedoch offiziell auch privat genutzt wird, gilt für den Arbeitgeber Datenschutz, d.h. er hat keinerlei Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten.


Welche Apps sind auf einem Firmenhandy erlaubt?
Aus Datenschutzgründen darf auf einem Firmenhandy in der Regel kein Whatsapp genutzt werden, da die Kontakte so sichtbar werden. vom Aspekt der Sicherheit her sind Android Geräte inzwischen genauso sicher wie IPhones. Allerdings sollte man weder aus Sicherheits- noch aus Datenschutzgründen die private Apple ID oder den privaten Google Account auf einem Privathandy nutzen.
Ist ein Firmenhandy ein geldwerter Vorteil?
Ein Firmenhandy ist für den Arbeitnehmer weder Sachbezug noch geldwerter Vorteil und muss daher nicht versteuert werden. Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und Gebühren, auch die für die Privatgespräche. Allerdings kann ein Arbeitgeber die Kostenübernahme für Privatgespräche begrenzen. In der Realität kommt diese Regelung jedoch nur selten vor, da in den meisten Fällen Flatrates für Firmenhandys genutzt werden.


Was ist mit dem Firmenhandy außerhalb der Arbeitszeit?
Eine Verpflichtung zum Beantworten von Anfragen über das Firmenhandy nach Feierabend, im Urlaub, in der Elternzeit und bei Krankheit besteht nicht. Es kann jedoch anderslautende arbeitsrechtliche Vereinbarungen geben, gerade für die Zeiten abends oder am Wochenende. Ein Firmenhandy ist Eigentum des Arbeitgebers und kann von diesem jederzeit zurückgefordert werden, z.B. in der Elternzeit oder nach einer Kündigung. Bezüglich einer Kündigung sind diverse datenschutzrechtliche Dinge zu beachten, so steht dem Arbeitgeber weiterhin kein Zugriff auf die Inhalte des Handys zu. Oft dürfen daher Angestellte das Firmenhandy bei Kündigung behalten, nur die Zugänge zum Unternehmen sollten gesperrt werden.