Nutzung Firmenhandy – Wie kann das am besten geregelt werden?

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Wer hat eigentlich Anspruch auf ein Firmenhandy? Und wer bezahlt die Kosten? Ist die private Nutzung von Firmenhandys immer erlaubt oder gibt es Einschränkungen? Erfahren Sie hier mehr darüber, warum es zwar keinen Anspruch auf ein Firmenhandy gibt, der Arbeitgeber andererseits jedoch nicht verlangen kann, ein privates Smartphone beruflich zu nutzen. Weiterhin stellen wir die verschiedenen Nutzungsmodelle für Firmenhandys inklusive der jeweiligen Vorteile und Nachteile vor und informieren über den Zusammenhang zwischen Datenschutz, IT-Sicherheit und privater Nutzung von Firmenhandys.  

Das Wichtigste vorab in Kürze

Tipp:

Firmenhandy kaufen oder mieten?

Es ist im Einzelfall abzuwägen, ob ein Firmenhandy separat oder mit Vertrag gekauft oder gemietet werden soll. Hier gibt es kein eindeutiges Richtig oder Falsch, es kommt auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens an. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem unabhängigen Telekommunikationsunternehmen beraten. Dieses wird die für Ihre Ansprüche optimale Lösung finden.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Nutzung Firmenhandy

Hier noch einige weitere wichtige Aspekte zum Thema Firmenhandy:

Die Entscheidung, ob ein Firmenhandy auch privat genutzt werden darf, obliegt dem Arbeitgeber. Falls dieser die private Nutzung untersagt, ist dies unbedingt zu akzeptieren. In Notfällen kann das Handy trotzdem verwendet werden, dies muss der Arbeitgeber im Einzelfall akzeptieren.

Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Firmenhandy. Der Arbeitgeber darf hingegen auch nicht verlangen, dass ein privates Handy als Firmenhandy genutzt wird. Es empfiehlt sich, das Thema anzusprechen, wenn ein Smartphone häufig beruflich benötigt wird. 

 

Falls ein Firmenhandy offiziell auch privat genutzt werden darf, fallen dafür in der Regel keine Zusatzkosten an, da größtenteils Flatrates für Firmenhandys in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber darf jedoch die private Nutzung, zum Beispiel im Ausland, einschränken und muss grundsätzlich privat begründete Zusatzkosten nicht bezahlen.