Diensthandy privat nutzen: Das ist zu beachten

Bis vor wenigen Jahren waren es vor allem Führungskräfte, die Firmenhandys nutzten, um jederzeit erreichbar zu sein. Mittlerweile verwenden jedoch auch immer mehr Arbeitnehmer Diensthandys, um die Arbeitsprozesse zu vereinfachen und ortsunabhängig erreichbar zu sein. Hier stellt sich jedoch häufig die Frage, ob das Diensthandy auch gleichzeitig privat genutzt werden darf. Wir klären Sie auf.

Das Wichtigste vorab in Kürze

Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen?

Viele Mitarbeiter fragen sich: Kann mein Arbeitgeber verlangen, mein privates Handy dienstlich zu nutzen? Hier gilt: Prinzipiell können Arbeitgeber nicht fordern, dass Arbeitnehmer ihr privates Handy für dienstliche Belange benutzen, es sei denn, es handelt sich um einen absoluten Notfall. Wird das private Handy allerdings doch beruflich genutzt, können die Kosten für die Gebühren beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Private Handys können zudem von der Steuer abgesetzt werden, wenn keine Rückerstattung erfolgt. Hierzu gibt es Pauschalen und Schätzwerte. Falls der Mitarbeiter jedoch des Öfteren sein privates Handy für die Arbeit verwenden muss, sollte über die Anschaffung eines Firmenhandys nachgedacht werden. 

Darf ich mein Firmenhandy privat nutzen?

Das Firmenhandy für eine private Nutzung zu verwenden, ist prinzipiell möglich. Hierzu muss der Arbeitgeber allerdings ausdrücklich gestattet haben, dass das Diensthandy für private Zwecke verwendet werden darf. Andernfalls darf das Arbeitshandy ausschließlich für die Arbeit eingesetzt werden.

Was bedeutet private Nutzung?

Ist WhatsApp auf dem Firmenhandy erlaubt?

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob seine Mitarbeiter Social-Media-Apps nutzen dürfen oder nicht. Wenn es um den Schutz von vertraulichen Informationen geht, kann der Arbeitgeber beispielsweise die Installation von WhatsApp verbieten.

CHIANG MAI, THAILAND - JULY 15 2021 : Man holding a iPhone and open appstore searching social Internet service WhatsApp on the screen. iPhone was created and developed by the Apple inc
Der Arbeitgeber bestimmt über die Social-Media-App Nutzung auf einem Diensthandy.

WhatsApp ist bekannt dafür, dass es keine ausreichende Sicherheit für geschäftliche und betriebliche Geheimnisse bietet. Aus diesem Grund ist die Verwendung auf Firmenhandys zumindest kritisch zu betrachten. Während im Allgemeinen die Nutzung für die interne Kommunikation toleriert wird – wobei sensible Daten und Kundeninformationen nicht darüber ausgetauscht werden dürfen –, sieht es bei einem Firmenhandy, das auch privat genutzt werden darf, oft anders aus. In diesem Fall können bzw. dürfen Mitarbeiter oftmals nur Apps installieren, die vom Unternehmen freigegeben wurden, oder dürfen sich nicht in öffentliche Netzwerke einwählen. 

Ob die Installation von WhatsApp, Facebook und anderen Social-Media-Apps erlaubt ist, hängt in der Regel von den individuellen Gegebenheiten ab. Es sei denn, die Verwendung der Apps ist ausschließlich für private Zwecke gestattet.

Diensthandy mit privater Sim-Karte

Eine Möglichkeit, um das Diensthandy privat zu nutzen, ist das Einlegen einer zweiten Karte in ein sogenanntes Dual-SIM-Handy. In diesem Fall können Gebühren separat abgerechnet werden, das heißt, eine geschäftliche und private Nutzung sind voneinander unabhängig. Dies ist insbesondere für WhatsApp-Installationen sinnvoll, die nur im privaten Bereich genehmigt werden können, um Datenschutzprobleme im geschäftlichen Bereich zu vermeiden. Wird WhatsApp auf dem Firmenhandy installiert, sollten umfassende Sicherheitsvorkehrungen ergriffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten. 

 

Werden Firmenhandys überwacht?

Nutzen Sie Ihr Diensthandy auch privat und fragen sich nun: Was kann der Arbeitgeber auf meinem Firmenhandy sehen? Werde ich überwacht?

Hier können wir Entwarnung geben: Während Arbeitgeber im Allgemeinen stichprobenartige Kontrollen bei Firmenhandys durchführen dürfen, ist dies bei einer gleichzeitigen privaten Nutzung allerdings untersagt. Das Einsehen persönlicher E-Mails, Kurznachrichten und Verbindungsdaten, aber auch das Abhören von Telefonaten und Verfolgen von Bewegungsdaten ist in einem solchen Fall nicht gestattet. 

 

Muss ich mit dem Firmenhandy, das ich auch privat nutze, ständig erreichbar sein?

Unabhängig davon, ob die private Nutzung von Firmenhandys erlaubt ist, haben Führungskräfte keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Angestellte rund um die Uhr zu erreichen sind. Anders ist dies beispielsweise, wenn Bereitschaftsdienste vereinbart sind oder entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag stehen. In diesem Fall bestehen allerdings Vergütungsansprüche.

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Auch bei einer privaten Nutzung sind die Mitarbeiter nicht dazu gezwungen Steuern für ihr Handy zu zahlen.

Ist ein Firmenhandy ein geldwerter Vorteil?

Fazit: Was ist beim Firmenhandy zur privaten Nutzung zu beachten?

FAQ

Ein Firmenhandy ist weder ein Sachbezug noch ein geldwerter Vorteil und braucht deshalb vom Mitarbeiter nicht versteuert zu werden. Dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden darf.

In vielen Fällen werden für ein Firmenhandy Flatrate-Tarife genutzt, dann erlauben die meisten Firmen auch die kostenlose private Nutzung des Firmenhandys, da dafür keine Extra-Gebühren anfallen. Manche Firmen übernehmen jedoch nur die Gebühren für dienstliche Nutzung, dies sollte im Vorfeld unbedingt klar kommuniziert werden.

Ein Firmenhandy wird dem Mitarbeiter lediglich zur Nutzung überlassen, nicht geschenkt. Daher muss ein solches Handy nicht als Geschenk versteuert werden, muss beim Ausscheiden aus der Firma jedoch auch zurückgegeben werden.

Autor: Peter Rainer

Prokurist & Vertriebsleiter

Peter Rainer beschäftigt sich seit seinem Start ins Berufsleben mit dem Thema Kommunikation und damit, diese bestmöglich zu unterstützen. Als Gesellschafter von BER und seit 2014 als Vertriebsleiter von Firmenhandy.at ist es sein Ziel, die individuell besten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten. Besonders wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Beratung unabhängig erfolgt und somit aus der Fülle an unterschiedlichen Angeboten und Tarifen von unterschiedlichen Anbietern das jeweils optimale Angebot zusammengestellt werden kann. Dafür arbeiten Peter Rainer und sein Team mit Elan & Erfahrung und sind dabei stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten.