Firmenhandy – Vorteile für Mitarbeiter 

Ein hochwertiges Smartphone als Diensthandy, optimalerweise noch mit der Möglichkeit zur privaten Nutzung, das finden Mitarbeiter und potentielle Bewerber attraktiv. Im Gegensatz zu einem Firmenwagen muss ein Firmenhandy noch nicht einmal versteuert werden und ist daher ein echter Benefit für Mitarbeiter. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Vorteile ein Firmenhandy für den Mitarbeiter, aber auch für den Arbeitgeber bietet, wie Diensthandys von der Steuer abgesetzt werden können und warum man als Unternehmen nicht ohne Konzept in das Thema Firmenhandy starten sollte.

Das Wichtigste vorab in Kürze

Welche Vorteile bietet ein Firmenhandy für Mitarbeiter?

Vorteil 1: Private Anschaffung teurer Smartphones entfällt

Ein neues, hochwertiges Smartphone kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen? Wer will das nicht? In der Regel kann man als Mitarbeiter sogar aus einer Reihe von Vorschlägen das passende Gerät auswählen. Dies erspart die private Anschaffung eines eigenen neuen Smartphones.

Vorteil 2: Mehr Netto vom Brutto

Mit einem Firmenhandy mit privater Nutzung spart ein Mitarbeiter sowohl Anschaffungskosten als auch Gebühren. Dies kann leicht im Jahr mehrere Hundert Euro ausmachen. So bleibt dem Mitarbeiter im Endeffekt mehr Netto vom Brutto.

Vorteil 3: Firmenhandy ist kein Sachbezug

Ein Diensthandy wird steuerlich nicht als Sachbezug bewertet, auch nicht bei zusätzlicher privater Nutzung. Ein Firmenwagen muss versteuert werden, ein Firmenhandy jedoch noch. Ein Arbeitshandy ist daher ein echter Benefit für Mitarbeiter.

Vorteil 4: Firmenhandy ist kein geldwerter Vorteil

Ein Firmenhandy wird steuerlich weder als Sachbezug noch als geldwerter Vorteil angesehen. Daher muss der Mitarbeiter für ein Arbeitshandy keine Steuern zahlen. Wenn dann noch der Arbeitgeber beim Firmenhandy die private Nutzung erlaubt, stellt dies einen echten Mehrwert für den Mitarbeiter dar. Dementsprechend beliebt sind Firmenhandys und oft werden sie daher auch anstatt einer Gehaltserhöhung bereitgestellt.

Habe ich als Mitarbeiter Anspruch auf ein Firmenhandy?

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Firmenhandy gibt es nicht. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Mitarbeitern alle benötigten Arbeitsmittel zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Daher sind Diensthandys für viele Angestellte in Vertrieb, Außendienst oder technischem Service unabdingbar. Darüber hinaus ist es für Unternehmen sinnvoll, dass Mitarbeiter auf Dienstreisen oder im Home Office gut erreichbar sind. Deshalb sollten Unternehmen im eigenen Interesse den Personenkreis für Firmenhandys nicht zu eng fassen.

 

Tipp: In Zeiten von mehr Home Office sind Firmenhandys noch sinnvoller geworden. Mitarbeiter sollten daher beim Arbeitgeber gezielt dieses Thema ansprechen. Denn Diensthandys können nicht nur die Kommunikation zum Kunden, sondern auch die interne Kommunikation vereinfachen und stärken.

Firmenhandys sind für viele Angestellte unabdingbar.

Muss ich auf dem Firmenhandy ständig erreichbar sein?

Welche Vorteile hat ein Firmenhandy für Arbeitgeber?

Ein Firmenhandy ist steuerlich absetzbar.

Wie kann der Arbeitgeber ein Firmenhandy steuerlich absetzen?

Wer zahlt die Gebühren für ein Firmenhandy?

Arbeitgeber übernimmt sämtliche Gebühren

Anfallende Gebühren werden vom Arbeitgeber übernommen.

Mitarbeiter zahlt private Nutzung selbst

Privates Handy wird überwiegend dienstlich genutzt

Leitfaden: Wie gehe ich am besten vor bezüglich Firmenhandy für Mitarbeiter?

Checkliste Firmenhandy

Hier gibt es alle Infos auf einen Blick! Wie führt man Firmenhandys mit Konzept ein und wie können die Vorteile bestmöglich genutzt werden?
Ein Firmenhandy stellt einen interessanten Zusatznutzen für einen Mitarbeiter dar.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Vorteile Firmenhandy

Ist ein Firmenhandy ein Sachbezug?

Wie teuer darf ein Firmenhandy sein?

Wer muss ein Diensthandy kaufen?

Muss ein geschenktes Handy versteuert werden?

Fazit

FAQ

Ein Firmenhandy ist weder ein Sachbezug noch ein geldwerter Vorteil und braucht deshalb vom Mitarbeiter nicht versteuert zu werden. Dies gilt auch, wenn das Handy zusätzlich privat genutzt werden darf.

In vielen Fällen werden für ein Firmenhandy Flatrate-Tarife genutzt, dann erlauben die meisten Firmen auch die kostenlose private Nutzung des Firmenhandys, da dafür keine Extra-Gebühren anfallen. Manche Firmen übernehmen jedoch nur die Gebühren für dienstliche Nutzung, dies sollte im Vorfeld unbedingt klar kommuniziert werden.

Ein Firmenhandy wird dem Mitarbeiter lediglich zur Nutzung überlassen, nicht geschenkt. Daher muss ein solches Handy nicht als Geschenk versteuert werden, muss beim Ausscheiden aus der Firma jedoch auch zurückgegeben werden.

Autor: Peter Rainer

Prokurist & Vertriebsleiter

Peter Rainer beschäftigt sich seit seinem Start ins Berufsleben mit dem Thema Kommunikation und damit, diese bestmöglich zu unterstützen. Als Gesellschafter von BER und seit 2014 als Vertriebsleiter von Firmenhandy.at ist es sein Ziel, die individuell besten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten. Besonders wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Beratung unabhängig erfolgt und somit aus der Fülle an unterschiedlichen Angeboten und Tarifen von unterschiedlichen Anbietern das jeweils optimale Angebot zusammengestellt werden kann. Dafür arbeiten Peter Rainer und sein Team mit Elan & Erfahrung und sind dabei stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten.