Firmenhandy - Der umfassende Ratgeber für Angestellte & Arbeitgeber
Ein Firmenhandy trägt entscheidend zur reibungslosen Kommunikation sowohl zu Kunden als auch zu Kollegen bei.
Für den Erfolg eines Unternehmens ist eine funktionierende Kommunikation entscheidend. Damit das funktioniert wie gewünscht sollte ein auf den individuellen Bedarf zugeschnittenes Konzept für Firmenhandys, das alle Aspekte und Anforderungen berücksichtigt und gleichzeitig so kostengünstig wie möglich funktioniert.
Wir haben daher diesen Ratgeber für Sie zusammengestellt, um Ihnen alle notwendigen Informationen & viele Tipps zur optimalen Gestaltung Ihrer Telekommunikation zu bieten.
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Arbeitgeber - Inhalte:
Definition
Was ist ein Firmenhandy / Diensthandy?
Ein Firmenhandy wird von vielen Unternehmen bevorzugt an Führungskräfte und an Mitarbeiter ausgegeben, zu deren Aufgaben vielfältige Kundenkontakte gehören. Gerade bei Außendienstmitarbeitern, die oft unterwegs sind und bei Mitarbeitern im Homeoffice kann ein Firmenhandy eine gute & zuverlässige Erreichbarkeit sowohl für die Kunden als auch für die Kollegen sicherstellen.
Firmenhandy was ist zu beachten?
Das Wichtigste für Arbeitgeber in Kürze
- Die Kostenplanung für Firmenhandys sollte gesamtheitlich erfolgen.
- Professionelle Unterstützung bei der Auswahl der für den individuellen Bedarf günstigsten Pakete & Verträge ist unbedingt ratsam.
- Betrachtet werden sollten nicht nur die Kosten für das Handy selbst, sondern auch die voraussichtlich anfallenden Gesprächskosten.
- Die Frage, ob ein Handy gekauft oder inklusive Vertrag erworben werden sollte, ist ebenfalls umfassend abzuwägen.
- Je nachdem, ob der Mitarbeiter das Handy auch privat nutzen darf oder nicht, sind bestimmte Datenschutz- und Sicherheitsbedingungen zu beachten.
- Die buchhalterische und steuerliche Betrachtung eines Firmenhandys hängt ebenfalls davon ab, ob das Handy auch privat genutzt werden darf.
- Sowohl iPhones als auch Android Geräte eignen sich als Firmenhandy.
- Die Frage, welche Handys eingesetzt werden, sollte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Telekommunikation im Unternehmen geklärt werden.
Firmenhandy Kosten
Firmenhandy Kosten für Arbeitgeber
Ein Firmenhandy wird vom Arbeitgeber angeschafft und ist von diesem auch komplett zu bezahlen, dies gilt sowohl für das Gerät selbst als auch für alle anfallenden Telefonkosten. Eine Zuzahlung kann vom Mitarbeiter nicht erwartet werden. Es könnte jedoch im Einzelfall eine Grenze für private Gespräche oder eine Zahlung für reine Privatgespräche vertraglich vereinbart werden. Die Frage, wie teuer ein Diensthandy sein darf, wird oft nach dem Rang des Mitarbeiters beurteilt, dies ist jedoch nicht zwingend.
Ob ein Handy gekauft werden soll oder ob eine Regelung über einen Vertrag inklusive Handy sinnvoller und kostengünstiger ist, kann über Firmenhandy.at individuell für den jeweiligen Bedarf ermittelt werden.
Wie hoch sind die Firmenhandy Kosten für den Arbeitgeber?
Die Kosten für ein Firmenhandy sind abhängig von der Art des Gerätes, von der benötigten Datenmenge, vom Gesprächsvolumen und von einigen anderen Parametern, wie z.B. Anteil der Auslandsgespräche usw.. Eine pauschale Aussage kann daher nicht getroffen werden. Für jeden individuellen Bedarf gibt es das richtige Angebot. Wir unterbreiten Ihnen gerne passende Vorschläge. Rufen Sie uns an!
Wie teuer darf ein Diensthandy sein?
Grundsätzlich sind rechtlich nach oben keine Grenzen gesetzt, allerdings sollte beachtet werden, dass ein Handy nur dann im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden kann, wenn es nicht teurer als 800 € ist. Höherwertige Handys müssen über drei Jahre abgeschrieben werden.
Kann für ein Firmenhandy eine Zuzahlung vom Mitarbeiter erhoben werden?
Falls es eine Regelung gibt, welche Handys bis zu welchem Anschaffungspreis für Angestellte vorgesehen sind, kann vom Mitarbeiter eine Zuzahlung (in Prozenten vom Bruttobetrag) für ein höherwertiges Gerät erhoben werden, falls der Mitarbeiter ein teures Gerät haben möchte. Außerdem ist es theoretisch möglich, dass der Mitarbeiter für seine private Nutzung zahlt, wenn dafür eine zweite ID auf dem Gerät eingerichtet wird, die separat abgerechnet werden kann.
Soll man ein Firmenhandy kaufen oder einen Vertrag abschließen?
Es kommt auf den Einzelfall, auf die gewünschte Nutzung und auf das benötigte Datenvolumen usw. an, ob es besser ist, einen Vertrag inklusive Handy abzuschließen oder ein Firmenhandy zu kaufen und separate Telekommunikationsverträge abzuschließen. Gerne beraten wir Sie kompetent und umfassend, welche Varianten für Ihren Bedarf am besten geeignet sind.
-> Diese Entscheidungsgrundlagen bereiten wir von Firmenhandy.at gerne für Sie vor!
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Datenschutz Firmenhandy
Beim Firmenhandy sollte die Datenschutzverordnung DSGVO beachtet werden. Aus diesem Grunde wird oft verboten, WhatsApp auf Firmenhandys zu installieren, weil dann die Kontakte zugänglich sind. Sollte es den Mitarbeitern erlaubt sein, das Handy auch Privat zu nutzen, so müssen sich die Arbeitgeber an das Fernmeldegeheimnis halten. Sie dürfen weder die Mails kontrollieren noch den Browserverlauf. Dies gilt auch für dienstliche Korrespondenz.
Was gilt bezüglich Datenschutz beim Firmenhandy?
Datenschutz gilt auch beim Firmenhandy. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sensible Kundendaten nicht über ein Firmenhandy in unbefugte Hände gelangen. Die auf einem Handy installierten Anwendungen sollten daraufhin überprüft werden und Apps, die den DSGVO Bestimmungen nicht entsprechen, sollten auf einem Firmenhandy nicht installiert werden.
Ist Whatsapp auf Firmenhandy erlaubt?
Whatsapp bietet keinen ausreichenden Schutz in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, daher ist die Anwendung auf Firmenhandys zumindest kritisch zu sehen. In der Regel wird die Nutzung für die Kommunikation untereinander geduldet, sensible Daten und Kundendaten dürfen so aber nicht ausgetauscht werden.
Falls Mitarbeiter ihr privates Handy als Firmenhandy nutzen, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Whatsapp gelöscht wird. Dies spricht dafür, Firmenhandys einzuführen und dort die Installation von Whatsapp zu vermeiden oder entsprechende Sicherheitsanwendungen zu installieren, um automatisierte Übertragungen von Kontaktdaten zu vermeiden.
Ist Whatsapp auf Firmenhandy DSGVO konform?
Whatsapp ist laut derzeitigem Stand nicht DSGVO konform. Für private Handys stellt dies kein Problem dar, für Firmenhandys wohl. Daher wird allgemein empfohlen, Whatsapp auf Firmenhandys nicht zu installieren bzw. im Grenzfall nur für interne Kommunikation zu nutzen. Es sollten dann Sicherheitseinstellungen installiert werden, die ein automatisches Auslesen der Kontaktdaten auf dem Handy für Whatsapp unterbinden.
Was ist mit dem Browserverlauf auf dem Firmenhandy bezüglich Datenschutz?
Ein Administrator kann sowohl in einem Firmen-PC als auch in einem Firmenhandy den Browserverlauf nachvollziehen und darf diesen auch stichprobenartig einsehen, um die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und die Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Haftpflicht & Schäden bei Firmenhandy
Bei Beschädigung oder Verlust eines Firmenhandys haftet in der Regel der Arbeitgeber. Der Mitarbeiter kann nur belangt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann bezüglich der Haftung verhandelt werden, ansonsten ist jedoch der Arbeitgeber verantwortlich. Falls dieser eine Versicherung gegen solche Schäden hat, kann diese in Anspruch genommen werden.
Firmenhandy beschädigt - Wer haftet?
Bei einem Firmenhandy haftet im Grunde genommen immer der Eigentümer des Handys, also der Arbeitgeber. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann der Mitarbeiter belangt werden. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Spezialversicherung für Handys.
Firmenhandy defekt - Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für Schäden am Handy verantwortlich und muss den Schaden bezahlen. Alternativ zahlt eine vorher abgeschlossene spezielle Handyversicherung. Mitarbeiter haften nur, wenn sie grob fahrlässig handeln (zum Beispiel Handy bewusst in ein Schwimmbecken werfen oder einfach ohne PIN im Restaurant liegen lassen), nicht jedoch, wenn sie nur leicht fahrlässig handeln (zum Beispiel wenn das Handy im Treppenhaus oder beim Einsteigen in die Bahn hinunter fällt). Als Arbeitgeber sollten Sie daher eine Spezialversicherung für hochwertige Handys abschließen.
Welche Haftpflicht zahlt für Schäden am Firmenhandy?
Eine normale Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die Dritte verursachen. Es gibt aber spezielle Handyversicherungen, die andere Schäden übernehmen. Diese schließen zwar grobe Fahrlässigkeit aus, sind aber grundsätzlich zu empfehlen, um hohe Kosten bei Beschädigungen zu vermeiden.
Firmenhandy Sicherheit
Sobald über ein Firmenhandy Zugriff auf Unternehmensdaten, Firmenmails usw. erfolgen kann, sind unbedingt Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen. Dies beginnt bei Zugriffsbeschränkungen (sichere Passwörter oder Fingerabdruck) und geht über Verschlüsselungen bis hin zum Remote Wipe, der einen unbefugten Zugriff auf Dateien im Notfall verhindern kann. Bezüglich der Sicherheit sind inzwischen Android Geräte quasi genauso sicher wie IPhones. Die private Apple ID oder der private Google Account sollten dabei aber möglichst nicht auf dem Diensthandy verwendet werden.
Was sind oft gemachte Fehler bei der Sicherheit von Firmenhandys?
Ein Firmenhandy sollte in Bezug auf Datensicherheit genauso penibel eingerichtet und gewartet werden wie ein Firmen-PC oder Laptop. Das wird leider oft noch nicht so gehandhabt. Die DSGVO und gesetzliche Regelungen sind dabei unbedingt zu beachten. Anwendungen, die unerlaubte Zugriffe auf sensible Kunden- oder Geschäftsdaten ermöglichen, sollten möglichst nicht installiert werden (dies trifft z.B. auf Whatsapp, Facebook usw.zu). Darüber hinaus sollten private und dienstliche Daten möglichst strikt getrennt werden und nur sichere Messenger-Dienste genutzt werden. Die IT-Abteilung sollte sich daher auch um die Firmenhandys kümmern und nicht nur um die Desktop-PCs und die Laptops. Gerne bieten wir Ihnen diesbezüglich einen Rundum-Service über IT-Spezialisten an.
Was sollen Mitarbeiter beachten beim Firmenhandy bezüglich Sicherheit?
Mitarbeiter sollte private Daten und geschäftliche Daten auf dem Firmenhandy strikt trennen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dazu sollte möglichst mit verschiedenen IDs (sowohl bei Android als auch bei IOS) gearbeitet werden. Darüber hinaus sollten Sicherheitsanwendungen installiert sein, die eine automatische Übertragung von Kontaktdaten verhindern.
Ist IOS oder Android sicherer für Firmenhandy?
Da Apple den Zugang zum App-Store sehr restriktiv gestaltet, sind IOS-Apps tatsächlich sicherer. Andererseits gibt es auch bei iPhones Sicherheitslücken. Insgesamt kann die Sicherheit bei Android inzwischen als sehr hoch bewertet werden, was besonders relevant ist, da es wesentlich mehr Apps für Android als für IOS gibt. Android investiert sehr viel, um den Sicherheitsstandard zu erhöhen. Der Zugang zu Apps lässt sich darüber hinaus steuern, sodass bei Firmenhandys für beide Systeme eine hohe Sicherheit erreicht werden kann.
Darf auf ein Firmenhandy eine private Apple ID?
Es wird allgemein empfohlen, aus Datenschutzgründen auf Firmenhandys nur eine berufliche ID zu nutzen und nicht die private. Wenn die Firma einverstanden ist, kann jedoch auch die private Apple ID auf dem Firmenhandy genutzt werden. Es könnte dann allerdings vorkommen, dass die Firma einen gewissen Einblick in private Transaktionen bekommt.
Firmenhandy & Steuern
Kosten für die Anschaffung eines Firmenhandys können vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 400 Euro direkt als Betriebskosten abgesetzt werden. War das Gerät teurer, können die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die Kosten für Telekommunikation können komplett als Werbungskosten steuerlich angerechnet werden und mindern die zu zahlenden Steuern. Falls das Handy auch privat genutzt wird, werden die Kosten beim Inhaber eines Unternehmens in der Regel prozentual aufgeteilt und nur ein Teil (meist 60%) wird als Betriebsausgabe angesetzt. Für einen Arbeitnehmer stellt ein Diensthandy dagegen keinen Sachbezug dar, auch dann nicht, wenn das Handy offiziell auch privat genutzt werden darf.
Wie sieht die Firmenhandy Regelung steuerlich aus?
Die Kosten für ein Firmenhandy können vom Arbeitgeber komplett steuerlich abgesetzt werden. Gebühren in voller Höhe und Anschaffungswerte bis insgesamt 800 € sofort in dem Jahr, in dem sie anfallen. Höhere Anschaffungswerte für Geräte werden über drei Jahre verteilt abgeschrieben. Arbeitnehmer sind nicht mit einem Sachbezugswert zu belegen.Falls Mitarbeiter ihr privates Handy dienstlich nutzen, können diese den dienstlichen Anteil nur dann steuerlich geltend machen, falls der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Auf welches Konto wird ein Firmenhandy verbucht?
Die Gebühren für ein Firmenhandy werden auf Betriebsausgaben unter Internet/Telefon gebucht. Die Anschaffung darf bis zu einer Höhe von 800 € netto direkt als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Bei teuren Geräten erfolgt die Abschreibung über drei Jahre verteilt. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer darf sofort im Jahr der Anschaffung als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Ist ein Firmenhandy ein Sachbezug?
In der Regel wird ein Firmenhandy nicht als Sachbezug gewertet. Dies gilt auch dann, wenn das Handy auch für private Zwecke genutzt werden darf bzw. die Nutzung geduldet wird. Ein Firmenhandy ist daher eine attraktive Zusatzleistung für Arbeitnehmer, das auch eine Gehaltserhöhung ersetzen kann.
Welche Steuerersparnis gibt es beim Firmenhandy?
Die Kosten für ein Handy inklusive aller Gebühren können von Selbständigen und Unternehmern zu 100% steuerlich abgesetzt werden. Die Mehrwertsteuer kann sofort als Vorsteuer abgesetzt werden, die Anschaffungskosten können bis zu einer Gesamthöhe von 800 € netto direkt als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Übersteigt der Nettopreis des Geräts diesen Wert, erfolgt eine Abschreibung über drei Jahre verteilt. Diese Kosten verringern das Einkommen und damit die Einkommensteuer.
Privatleute können den beruflich genutzten Anteil ihrer Handykosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt.
Firmenhandy kaufen
Alle Fragen, die mit dem Kauf von Firmenhandys, mit der Nutzung von Verträgen oder Prepaid oder sonstigen Angeboten zusammenhängen, sollten am besten kompetent von einem Anbieter gelöst werden. Nur so kann ein optimales und auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens angepasstes Konzept gefunden werden. Diese kann Kosten minimieren und die Zuverlässigkeit der Versorgung mit Telekommunikation erhöhen. Dabei kann es im Einzelfall günstiger sein, Verträge inkl. Handy zu nutzen, oft wird es aber wohl auf separate Wege für Gerätekauf und Datenpakete hinauslaufen. Lassen Sie sich unbedingt kompetent hinsichtlich aller Möglichkeiten beraten. Ob ein Handy gekauft werden soll oder ob eine Regelung über einen Vertrag inklusive Handy sinnvoller und kostengünstiger ist, kann über Firmenhandy.at individuell für den jeweiligen Bedarf ermittelt werden.
Wo soll man am besten ein Firmenhandy kaufen?
Suchen Sie sich einen seriösen Händler, der auch bei Schäden oder Defekten für Sie da ist. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Angebot an Endgeräten zur Verfügung. Damit Sie rundum gut betreut werden.
Was muss man beim Kauf eines Firmenhandys beachten?
Ein Firmenhandy sollte vor allen Dingen genügend Speicherkapazität bieten. Platz für eine zusätzliche SD-Karte mit zusätzlichem Speicherplatz ist daher sinnvoll. Wichtig kann auch die Möglichkeit sein, eine zweite SIM-Karte einzulegen. Dies ist besonders wichtig, wenn viele geschäftliche Termine außerhalb der EU stattfinden und dort eine günstigere lokale SIM-Karte genutzt werden soll.
Soll man ein Firmenhandy kaufen oder einen Vertrag inkl. Handy nutzen?
Hier gibt es keine allgemeingültige Empfehlung. Abhängig von Ihrem Bedarf kann es entweder sinnvoll sein, einen Vertrag inklusive Handy zu nutzen oder aber selbst ein Handy zu kaufen und eine separaten Vertrag abzuschließen. Gerne beraten wir Sie individuell, damit wir gemeinsam die für Sie günstigste Lösung finden.
-> Mit Hilfe von Firmenhandy.at finden Sie schnell die optimale Kombination. Probieren Sie es aus!
Firmenhandy - Modelle & Eignung
Es gibt nicht das eine perfekte Firmenhandy, sondern es gibt für jeden Bedarf das richtige Handy. Viele bevorzugen iPhones als Firmenhandy, bezüglich Sicherheit und Komfort haben Android Geräte jedoch längst aufgeholt. Die Frage IOS oder Android sollte daher im Gesamtzusammenhang und mit Bezug auf die IT-Architektur im Unternehmen geklärt werden. Nicht vernachlässigt werden sollte dabei das Thema, welche Geräte sich die einzelnen Führungskräfte und Mitarbeiter wünschen und welches Renommee damit verbunden ist. Hier sollte man feinfühlig vorgehen.
Was ist das perfekte Firmenhandy?
Es gibt nicht das “eine” perfekte Firmenhandy, sondern für jeden individuellen Bedarf eine Auswahl an verschiedenen Mobilgeräten, die passen. Lassen Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten und achten Sie unbedingt darauf, dass die Geräte in der engeren Auswahl genügend Speicherkapazität haben. Definieren Sie im Vorfeld optimalerweise alle Anforderungen, die ein Smartphone für Ihren Bedarf haben muss. Brauchen Sie eine gute Kamera? Benötigen Sie Platz für eine zweite SIM-Karte? Wie hochauflösend muss das Display sein? Wie lang muss die Akkulaufzeit idealerweise sein? Diese und viele andere Fragen sollten Sie vorher erörtern, damit Sie ein für Ihren Bedarf optimales Handy finden.
Welches IPhone als Firmenhandy?
Auf jeden Fall eignet sich als Firmenhandy nur ein IPhone, dessen System noch unterstützt (supported) wird, also eines der neueren Generationen. Allerdings ist nicht zwingend das neueste IPhone notwendig, um ein gutes Firmenhandy zu erhalten. Auch die vorherigen Modelle können noch ihren Zweck erfüllen. Lassen Sie sich dazu unbedingt fachkundig beraten.
Als Firmenhandy ein IPhone oder Android?
Beide Systeme bieten Vorteile, daher ist nicht eines der Systeme besser geeignet. Die Entscheidung fällt daher oft aufgrund vorhandener Vorlieben und natürlich oft auch aufgrund finanzieller Erwägungen. Wichtiger als die Entscheidung zwischen den Systemen ist eine Entscheidung für eine möglichst einheitliche Lösung für alle Mitarbeiter. Es kann nämlich für den IT-Support aufwendiger sein, verschiedene Systeme zu unterstützen. Arbeiten Sie daher möglichst daran, alle mit dem gleichen System auszustatten.
Apple iPhone 12
Mittleres Preisangebot: ca. 640€
Betriebssystem: iOS
Displaygröße: 6,1 Zoll
interne Speichergröße: 256 GB
Kamera Front | Back: 12 MP | 12 MP
SD-Kartenslot (max. Erweiterung): ❌
NFC | Bluetooth: ✅ | ✅
Akku-Kapazität: 2.815 mAh
Vorteile:
➕ hochwertige Dual-Kamera mit 4K-Video-Möglichkeit
➕ einfache Steuerung
➕ großes App-Angebot
➕ reibungslose Synchronisierung zwischen verschiedenen Apple-Geräten
Samsung Galaxy S10
Mittleres Preisangebot: ca. 450€
Betriebssystem: Android
Displaygröße: 6,1 Zoll
interne Speichergröße: 128 GB
Kamera Front | Back: 0 MP | 16 + 12 + 12 MP
SD-Kartenslot (max. Erweiterung): ✅ 512 GB
NFC | Bluetooth: ✅ | ✅
Akku-Kapazität: 3.400 mAh
Vorteile:
➕ randloses Display
➕ große Farbauswahl
➕ leichtes Gewicht und flaches Design
➕ lange Akkulaufzeit
Google Pixel 5
Mittleres Preisangebot: ca. 630€
Betriebssystem: Android
Displaygröße: 6 Zoll
interne Speichergröße: 128 GB
Kamera Front | Back: 8 MP | 12,2 MP
SD-Kartenslot (max. Erweiterung): ❌
NFC | Bluetooth: ✅ | ✅
Akku-Kapazität: 4.080 mAh
Vorteile:
➕ hochwertige Verarbeitung
➕ tolles Preis-Leistungsverhältnis
➕ intelligente sowie hochwertige Kamera, auch im Dunkeln
➕ sehr schnell neue Betriebssystem- und Sicherheitsupdates
Arbeitnehmer - Inhalte:
Firmenhandy was ist zu beachten?
Das Wichtigste für Arbeitnehmer in Kürze
- Wer für ein Unternehmen dienstlich überall erreichbar sein muss, sollte ein Firmenhandy erhalten.
- Die Kosten für das Diensthandy und alle Gebühren muss dabei alleine das Unternehmen tragen.
- Ein Firmenhandy stellt weder einen Sachbezug noch einen geldwerten Vorteil dar.
- Die Auswahl des Handys und der Verträge & Pakete liegt beim Unternehmen.
- Ein Firmenhandy kann auch für private Angelegenheiten genutzt werden, wenn dies erlaubt oder stillschweigend geduldet wird.
- Ein Firmenhandy kann aber muss nicht nach Feierabend, im Urlaub, in der Elternzeit oder bei Krankheit genutzt werden.
- Bei Kündigung kann das Firmenhandy zurückgefordert werden, die enthaltenen Daten unterliegen aber weiter dem Datenschutz.
- Ein Firmenhandy, das auch privat genutzt wird, unterliegt dem Datenschutz.
- Der Arbeitgeber kann weder Browserverläufe noch Nachrichten einsehen.
- Private Accounts sollten auf Firmenhandys nicht genutzt werden.
- Aus Datenschutzgründen ist die Nutzung von Whatsapp auf Firmenhandys in der Regel untersagt.
Wer bekommt ein Firmenhandy?
In der Regel erhalten Geschäftsführung und alle Personen, die ständig und überall für Kunden erreichbar sein sollen, ein Firmenhandy. Einen Anspruch auf ein Diensthandy gibt es allerdings nicht. Manchmal werden Firmenhandys auch an Mitarbeiter statt einer Gehaltserhöhung oder als Anerkennung vergeben, ohne dass es betrieblich erforderlich ist. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob ein Zugang zu unternehmensinternen Daten für dieses Handy aus Sicherheitsgründen überhaupt sinnvoll ist.
Wann steht mir ein Firmenhandy zu?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Firmenhandy. Allerdings sollten Mitarbeiter auch nicht gezwungen werden, ihre privaten Mobiltelefone in großem Umfang für dienstliche Zwecke zu nutzen. Alleine wegen Datenschutz und -sicherheit sollte ein Unternehmen daher auf Firmenhandys setzen. Die Erreichbarkeit und der Service für die Endkunden können so ebenfalls verbessert werden. Darüber hinaus können alle Kosten steuerlich abgesetzt werden. Diese Argumente sollten einen Arbeitgeber überzeugen, Firmenhandys bereitzustellen.
Hat ein Firmenhandy immer Zugang zu Unternehmensdaten?
Theoretisch kann ein Firmenhandy rein zur Erreichbarkeit dienen und keinen Zugriff auf interne Unternehmensdaten bieten. In der Praxis ist dies jedoch oft wenig sinnvoll, so dass zumindest Zugriff auf Mails usw. gewährt wird. Welche Daten zugänglich sind, kann in einem gewissen Rahmen durch die IT der Firma eingeschränkt werden.
Firmenhandy statt Gehaltserhöhung?
Da ein Firmenhandy nicht als Sachbezug gilt, kann die Bereitstellung eines solchen Mobiltelefons tatsächlich als eine Art Gehaltserhöhung angesehen werden. Dies gilt vor allem für höherwertige Handys und bei Übernahme aller Gebühren auch für private Nutzung. Es kann sich also lohnen, nach einem Firmenhandy zu fragen, falls gerade keine Gehaltserhöhung möglich ist.
Die besten Mobilfunkverträge für Unternehmen
- Betreiberunabhängige
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Welches Firmenhandy steht mir zu?
Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Firmenhandy. So kann man sich beispielsweise nicht unbedingt ein IPhone als Firmenhandy aussuchen. Die Entscheidung, welches Firmenhandy ausgewählt wird, liegt immer beim Arbeitgeber. Dieser zahlt sowohl die Kosten für das Diensthandy als auch alle Gebühren. Die private Nutzung eines Firmenhandys kann untersagt werden. Dann sind trotzdem private Anrufe, die mit dringenden Terminen einhergehen, erlaubt und vom Arbeitgeber zu zahlen. Falls private Nutzung des Firmenhandys erlaubt wird, kann die Kostenübernahme theoretisch begrenzt werden.
Kann ich mir ein iPhone als Firmenhandy aussuchen?
Die Entscheidung, welche Firmenhandys angeschafft werden, obliegt rein dem Arbeitgeber. Dieser entscheidet über Android oder IOS und über den möglichen Maximalpreis für ein Firmenhandy. Wünsche können natürlich geäußert werden und oft wird es so gehandhabt, dass die Art des Systems (IOS oder Android) und der Preis für das Gerät zwar vorgegeben, gegen eine prozentuale private Zuzahlung jedoch auch ein höherwertiges Gerät ausgewählt werden kann.
Welche Kosten entstehen durch ein Firmenhandy für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss sowohl die Kosten für das Gerät selbst als auch alle Kosten für die Nutzung (Gespräche. Datennutzung usw.) übernehmen. Kosten für eine private Nutzung können nur dann entstehen, wenn eine zweite, private ID auf dem Gerät eingerichtet wird, die eine separate Abrechnung erlaubt. Alle Kosten, die ein Unternehmen für ein Firmenhandy übernimmt, können steuerlich angerechnet werden.
Steht mir fürs Firmenhandy eine private Nutzung zu?
Es gibt kein Recht auf eine private Nutzung des Firmenhandys. Arbeitnehmer sollten daher unbedingt die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers für die Privatnutzung anfragen. Wird diese nur geduldet, liegt die Beweispflicht beim Arbeitnehmer. Dies kann zu Konflikten führen. Daher besser im Vorfeld klären.
Bin ich verpflichtet, mein privates Handy dienstlich zu nutzen?
Grundsätzlich kann es nicht im Sinne des Arbeitgebers sein, dass ein Mitarbeiter sein privates Handy dienstlich nutzt. Denn so hat der Arbeitgeber weder die Kontrolle über seine Daten noch können Sicherheitsmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen zuverlässig durchgeführt werden. Kein Unternehmen sollte aus Kostengründen darauf bestehen, die Erreichbarkeit seiner Mitarbeiter über deren private Geräte sicherzustellen. Als Mitarbeiter sollten Sie daher als Argumente Sicherheit, Datenschutz und Zugangsbeschränkungen anbringen, falls Ihr Arbeitgeber Sie dazu überreden möchte, Ihr privates Handy als Firmenhandy zu nutzen. Umgekehrt kann ein Diensthandy durchaus zwischendurch als Privathandy genutzt werden.
Wie mache ich aus dem Diensthandy ein Privathandy?
Häufig wird die private Nutzung eines Diensthandys erlaubt oder zumindest geduldet. Sicherheitshalber sollte man dies als Arbeitnehmer jedoch klären, bevor es zu Missverständnissen oder gar Abmahnungen kommt. Manchmal wird auch eine zweite Karte mit eigener ID und eigener Abrechnung im Firmenhandy gewählt, um eine Abgrenzung zu gewährleisten. Wenn man ein Diensthandy auch privat nutzt muss man damit rechnen, dass vom Arbeitgeber bestimmte Bereiche auf Datenschutz usw. überprüft werden und daher tendenziell stichprobenartige Kontrollen erfolgen.
Welche Argumente sprechen für ein Firmenhandy?
Ein Firmenhandy kann die perfekte Erreichbarkeit der Mitarbeiter gewährleisten und gleichzeitig können alle Datenschutzverordnungen eingehalten werden. Dies ist bei Privathandys, die auch dienstlich genutzt werden, nicht der Fall. Daher sollte es für Arbeitgeber attraktiv sein, Mitarbeiter mit Firmenhandys auszustatten. Die Kosten kann der Arbeitgeber steuerlich absetzen und der Mitarbeiter muss auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Also Vorteile auf beiden Seiten.
Wie kann ein Unternehmen Erreichbarkeit erzielen?
Wenn wichtige Mitarbeiter stets unter der gleichen Nummer erreichbar sind, möglichst ohne Weiterleitungen, dann ist dies ein Pluspunkt für ein Unternehmen und einfacher für den Mitarbeiter, wenn er oft dienstlich unterwegs ist. Ein Firmenhandy mit passenden Mobilfunktarifen, wie zum Beispiel Mobilfunk mit Festnetznummer, bildet die perfekte Basis für eine gute Erreichbarkeit.
Was darf man mit dem Firmenhandy?
Ein Firmenhandy ist zunächst nur für mit dem Unternehmen zusammenhängende Aktionen zu nutzen. Eine private Nutzung ist daher eigentlich nur für dringende Nachrichten möglich, wenn diese aufgrund dienstlicher Termine notwendig sind. Meist erlauben Arbeitgeber jedoch die private Nutzung von Firmenhandys oder dulden diese zumindest. Da oft Flatrates genutzt werden, ist dies auch kein Nachteil für den Arbeitgeber. Dies ist jedoch im Zweifel im Einzelfall zu klären.
Welche Regelungen gelten?
Die Datenschutzbestimmungen lt. DSGVO müssen auch beim Firmenhandy beachtet werden. Gleichzeitig sollte jedes Unternehmen den Schutz seiner sensiblen Daten und die ungewollte Verbreitung interner Daten durch geeignete Sicherheitseinstellungen gewährleisten. Der Mitarbeiter ist daher angehalten, sich an alle diesbezüglichen Regelungen zu halten und darf oft bestimmte Apps (z.B. Whatsapp) gar nicht oder nur begrenzt nutzen.
Darf ich ein Firmenhandy privat nutzen?
Obwohl viele Unternehmen die private Nutzung von Firmenhandys erlauben oder zumindest dulden, gibt es hierzu keinen Rechtsanspruch. Klären Sie daher unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Privatnutzung von Firmenhandys geregelt ist und ob eventuell eine zweite ID mit separater Abrechnung benötigt wird. Falls der Arbeitgeber der privaten Nutzung zustimmt und auch die Kosten dafür übernimmt (meist ist dies durch Flatrate- Tarife sowieso gedeckt), dann muss der Arbeitnehmer dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
Darf der Arbeitgeber das Firmenhandy kontrollieren?
Theoretisch können über ein Firmenhandy Ortungen durchgeführt werden und auch Browserverlauf und Dateien können eingesehen werden. Sobald das Firmenhandy jedoch offiziell auch privat genutzt wird, gilt für den Arbeitgeber Datenschutz, d.h. er hat keinerlei Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten.
Kann der Arbeitgeber mich über das Firmenhandy überwachen?
Eine direkte und umfassende Überwachung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber per Firmenhandy ist nicht erlaubt. Allerdings kann das Unternehmen stichprobenartig einige Dinge überprüfen, wie zum Beispiel die Einhaltung der Datenschutzregeln und der Sicherheitsvorkehrungen. Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber z.B. auch prüfen, ob das Verbot einer privaten Nutzung eingehalten wird.
Was kann der Arbeitgeber auf dem Firmenhandy sehen?
Der Arbeitgeber kann theoretisch alle über das Firmenhandy abgewickelten Transaktionen einsehen, wie zum Beispiel den Suchverlauf, die angerufenen Telefonnummern, die versendeten Nachrichten und vieles mehr. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber durch erhöhte Gebühren Kenntnis von der Nutzung des Handys in Ländern außerhalb der EU. Da das Unternehmen für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist, können stichprobenartige Überprüfungen erfolgen. Sobald ein Handy offiziell auch für private Nutzung überlassen wurde, sind diesen Überprüfungen jedoch Grenzen gesetzt.
Was ist mit Datenschutz beim Firmenhandy?
Ein Firmenhandy muss die Bedingungen der DSGVO erfüllen. Daher wird jedes Unternehmen Vorkehrungen treffen, um die Anwendung der aktuellen Datenschutzbestimmungen zu erfüllen. Die Mitarbeiter müssen diese ebenfalls beachten und daher kann die Nutzung des Firmenhandys bestimmten Regeln unterliegen.
Welche Apps sind auf einem Firmenhandy erlaubt?
Aus Datenschutzgründen darf auf einem Firmenhandy in der Regel kein Whatsapp genutzt werden, da die Kontakte so sichtbar werden. vom Aspekt der Sicherheit her sind Android Geräte inzwischen genauso sicher wie IPhones. Allerdings sollte man weder aus Sicherheits- noch aus Datenschutzgründen die private Apple ID oder den privaten Google Account auf einem Privathandy nutzen.
Darf ich Whatsapp auf dem Firmenhandy nutzen?
Whatsapp ist nach derzeitigem Stand nicht DSGVO konform und bietet keinen ausreichenden Schutz in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daher ist die Anwendung von Whatsapp auf Firmenhandys oft nicht erlaubt bzw. wird kritisch betrachtet. Es gibt inzwischen Sicherheitsanwendungen, die eine automatisierte Übertragung von Kontaktdaten verhindern können und so wird Whatsapp mittlerweile häufig doch auf Firmenhandys erlaubt, allerdings nur zur internen Kommunikation und nicht für den Austausch von Daten.
Ist IOS sicherer als Android beim Firmenhandy?
Tatsächlich bietet IOS wesentlich weniger Applikationen an und wird auch deshalb als sicherer angesehen. Allerdings trifft diese pauschale Aussage nicht zwingend zu. Inzwischen gibt es vielfältige Sicherheitsanwendungen für Android, so dass die Entscheidung zwischen IOS und Android keine Entscheidung bezüglich Sicherheit mehr ist.
Kann ich meine private Apple ID auf dem Firmenhandy nutzen?
Es wird empfohlen, dass auf einem Firmenhandy nur eine Apple ID genutzt wird, und zwar die dienstliche ID. Falls das Handy auch ausdrücklich für eine private Nutzung gedacht ist, wäre es möglich, eine zweite private ID auf dem Firmenhandy zu nutzen. Dies sollte jedoch unbedingt mit der IT des Unternehmens abgestimmt werden.
Soll ich meinen privaten Google Account auf dem Firmenhandy nutzen?
Bei Google wird empfohlen, nur den dienstlichen Account auf dem Firmenhandy zu nutzen. Falls eine private Nutzung ausdrücklich erlaubt wird, kann unter Umständen auch der private Google Account auf dem dienstlichen Mobilgerät genutzt werden. Dies sollte jedoch unbedingt mit der IT der Firma abgestimmt werden, damit alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Ist ein Firmenhandy ein geldwerter Vorteil?
Ein Firmenhandy ist für den Arbeitnehmer weder Sachbezug noch geldwerter Vorteil und muss daher nicht versteuert werden. Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und Gebühren, auch die für die Privatgespräche. Allerdings kann ein Arbeitgeber die Kostenübernahme für Privatgespräche begrenzen. In der Realität kommt diese Regelung jedoch nur selten vor, da in den meisten Fällen Flatrates für Firmenhandys genutzt werden.
Muss ich ein Firmenhandy versteuern?
Ein Firmenhandy muss vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden. Auch nicht, wenn das Handy privat genutzt werden darf. Der Arbeitgeber kann alle mit dem Firmenhandy verbundenen Kosten für Anschaffung und Gebühren steuerlich absetzen.
Ist ein Firmenhandy ein Sachbezug?
Wer bezahlt die Kosten für Privatgespräche beim Firmenhandy?
Was ist mit dem Firmenhandy außerhalb der Arbeitszeit?
Eine Verpflichtung zum Beantworten von Anfragen über das Firmenhandy nach Feierabend, im Urlaub, in der Elternzeit und bei Krankheit besteht nicht. Es kann jedoch anderslautende arbeitsrechtliche Vereinbarungen geben, gerade für die Zeiten abends oder am Wochenende. Ein Firmenhandy ist Eigentum des Arbeitgebers und kann von diesem jederzeit zurückgefordert werden, z.B. in der Elternzeit oder nach einer Kündigung. Bezüglich einer Kündigung sind diverse datenschutzrechtliche Dinge zu beachten, so steht dem Arbeitgeber weiterhin kein Zugriff auf die Inhalte des Handys zu. Oft dürfen daher Angestellte das Firmenhandy bei Kündigung behalten, nur die Zugänge zum Unternehmen sollten gesperrt werden.
Firmenhandy im Urlaub?
Urlaubszeit ist Erholungszeit und in dieser Zeit besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers auf Erreichbarkeit seiner Mitarbeiter per Firmenhandy. Als Arbeitnehmer darf man also sein Firmenhandy zuhause oder ausgeschaltet lassen. Allerdings sind viele Mitarbeiter, vor allem Führungskräfte, nach Absprache für dringende Anfragen auch während der Urlaubszeit erreichbar. Dies ist individuell und in Abstimmung mit den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen zu regeln.
Firmenhandy in Elternzeit?
Da man als Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht arbeitet, muss in dieser Zeit das Firmenhandy abgegeben werden. Da für ein Firmenhandy keine Gebühr für die Privatnutzung gezahlt wird (im Gegensatz zum Firmenwagen) kann das Firmenhandy auch bereits mit Beginn des Mutterschutzes vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, da in dieser Zeit nicht gearbeitet werden sollte, zumindest in den 8 Wochen vor und nach der Geburt nicht.
Firmenhandy in der Freizeit?
Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter nur zur Erreichbarkeit während seiner Arbeitszeiten verpflichtet. Daher darf ein Firmenhandy in der Freizeit auch ausgeschaltet werden. In manchen Arbeitsverträgen werden jedoch bestimmte Erreichbarkeiten auch außerhalb der Arbeitszeiten oder gar Bereitschaftsdienste vereinbart. Dann ist der Arbeitnehmer in der Regel verpflichtet, auf Anrufe und Anfragen zu reagieren. Hierzu gibt es jedoch rechtliche Grenzen. Eine einvernehmliche und eindeutige Einigung ist hier der beste Weg.
Firmenhandy abgeben bei Krankheit?
Für die Zeit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss das Handy in der Regel nicht abgegeben werden, es kann jedoch eine Rückgabe gefordert werden. Falls Privatnutzung erlaubt ist, gilt dies auch für diese Zeit und eine Rückgabe ist zumindest rechtlich schwierig. Dauert die Krankschreibung länger als die Lohnfortzahlung, kann der Arbeitgeber die Rückgabe des Handys fordern, weil dieses zum Beispiel für eine Vertretungsregelung benötigt wird.
Firmenhandy abgeben nach Kündigung?
Ein Firmenhandy gehört dem Unternehmen und ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben. Für die SIM-Karte gilt dies jedoch nicht immer, weil diese (falls Privatnutzung gestattet war) auch private Daten enthält. Meist ist es am besten, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Übereinkunft zu treffen, in dem der Mitarbeiter das Handy und die Telefonnummer des Handys gegen Selbstzahlung übernimmt. Falls dies nicht erwünscht ist, ist das Mobiltelefon bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben.
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Samsung Galaxy S10
Mittleres Preisangebot: ca. 450€
Betriebssystem: Android
Displaygröße: 6,1 Zoll
interne Speichergröße: 128 GB
Kamera Front | Back: 0 MP | 16 + 12 + 12 MP
SD-Kartenslot (max. Erweiterung): ✅ 512 GB
NFC | Bluetooth: ✅ | ✅
Akku-Kapazität: 3.400 mAh
Vorteile:
➕ randloses Display
➕ große Farbauswahl
➕ leichtes Gewicht und flaches Design
➕ lange Akkulaufzeit
Google Pixel 5
Mittleres Preisangebot: ca. 630€
Betriebssystem: Android
Displaygröße: 6 Zoll
interne Speichergröße: 128 GB
Kamera Front | Back: 8 MP | 12,2 MP
SD-Kartenslot (max. Erweiterung): ❌
NFC | Bluetooth: ✅ | ✅
Akku-Kapazität: 4.080 mAh
Vorteile:
➕ hochwertige Verarbeitung
➕ tolles Preis-Leistungsverhältnis
➕ intelligente sowie hochwertige Kamera, auch im Dunkeln
➕ sehr schnell neue Betriebssystem- und Sicherheitsupdates