Diensthandy & Elternzeit: Rechte, Pflichten und Empfehlungen

Wenn Mitarbeiter in Elternkarenz gehen, stellt sich für viele Unternehmen die Frage: Was passiert mit dem überlassenen Diensthandy? Zwischen arbeitsrechtlichen Regelungen, Datenschutzfragen und technischen Möglichkeiten braucht es eine klare Linie. Der Umgang mit Firmenhandys in der Elternzeit ist nicht gesetzlich einheitlich geregelt – daher sind individuelle Lösungen gefragt. Unternehmen sollten frühzeitig interne Prozesse definieren, um Unsicherheiten zu vermeiden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über Rechte, Pflichten und praktische Empfehlungen.

Das Wichtigste vorab in Kürze

Diensthandy in der Elternzeit – ein wichtiges Thema für Unternehmen

Wenn ein Mitarbeiter in Elternzeit geht, muss das Unternehmen klären, wie mit dem überlassenen Diensthandy umgegangen wird. Dabei stehen arbeitsrechtliche Vorgaben, Datenschutzanforderungen und technische Möglichkeiten im Raum. Da es keine einheitliche gesetzliche Regelung für diesen Fall gibt, sind innerbetriebliche Lösungen notwendig. Klare Prozesse helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und einen sicheren, nachvollziehbaren Umgang mit mobilen Geräten zu gewährleisten. Besonders bei längerer Abwesenheit ist eine strukturierte Herangehensweise entscheidend.

Warum klare Regelungen wichtig sind

Unklare Vereinbarungen rund um das Diensthandy können zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen führen. Darf das Gerät privat weiterverwendet werden? Muss es zurückgegeben werden? Wer haftet im Verlustfall während der Karenz? Ohne klare Kommunikation und geregelte Prozesse entstehen vermeidbare Konflikte. Besonders in sensiblen Phasen wie der Elternzeit ist es wichtig, sowohl die Interessen des Unternehmens als auch jene der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Eine transparente Regelung schafft Sicherheit auf beiden Seiten und fördert das Vertrauen.

Typische Fragen aus der Praxis

Viele Unternehmen stehen vor denselben Fragen: Bleibt das Diensthandy während der Karenz beim Mitarbeitern oder wird es zurückgefordert? Muss die SIM-Karte deaktiviert werden? Wie kann der Datenschutz gewährleistet werden, wenn das Gerät nicht zurückgegeben wird? Was passiert mit sensiblen Kundendaten oder geschäftlichen Apps? Diese Fragen zeigen, wie vielfältig und komplex der Umgang mit einem Firmenhandy in der Elternzeit sein kann. Eine strukturierte Antwort darauf erfordert sowohl juristisches als auch technisches Verständnis.

Sofortmaßnahmen im Notfall

Bei Verlust des Firmenhandys sind schnelle Sofortmaßnahmen entscheidend. Zuerst sollte das Gerät gesperrt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Parallel dazu ist es wichtig, das Passwort oder die PIN zu ändern und alle relevanten Accounts zu sichern. Unternehmen sollten interne Kommunikationswege nutzen, um den Vorfall sofort an IT, Management und ggf. Sicherheitsbeauftragte zu melden. Darüber hinaus kann eine provisorische Ersatzlösung für Mitarbeitende bereitgestellt werden, um Arbeitsausfälle zu minimieren. Jede Verzögerung erhöht das Risiko von Datenverlust oder Missbrauch deutlich.

Rechtliche Grundlagen in Österreich – Was ist erlaubt?

Der rechtliche Umgang mit einem Diensthandy während der Elternzeit ist in Österreich nicht klar gesetzlich geregelt. Vieles hängt vom Einzelfall und den Vereinbarungen im Arbeits- oder Kollektivvertrag ab. Unternehmen sind gut beraten, im Vorfeld klare vertragliche Regelungen zu treffen. Das betrifft nicht nur die Nutzung des Geräts, sondern auch den Datenschutz und die Rückgabe bei längerer Abwesenheit. Besonders wichtig: Eigentumsverhältnisse und Zugriffsbefugnisse sollten eindeutig definiert sein. 

Es gibt keine klaren rechtlichen Regelungen, was mit einem Diensthandy während der Elternzeit passiert.

Eigentumsverhältnisse beim Diensthandy

Ein Diensthandy bleibt in der Regel Eigentum des Unternehmens, auch wenn es einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurde. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber über den Verbleib und die Nutzung während der Elternzeit entscheiden kann. Besteht kein ausdrückliches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch, ist das Gerät rein für dienstliche Zwecke vorgesehen. Während der Karenz kann der Arbeitgeber das Handy jederzeit zurückverlangen. Eine schriftliche Vereinbarung, etwa im Arbeitsvertrag oder als interne Richtlinie, schafft hier Klarheit und schützt vor Missverständnissen.

Muss das Gerät während der Elternzeit zurückgegeben werden?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Diensthandy während der Karenz zurückzugeben, dennoch ist es in vielen Fällen sinnvoll. Wenn keine betriebliche Notwendigkeit besteht, das Gerät beim Mitarbeiter zu belassen, kann es für andere Kollegen verwendet oder sicher eingelagert werden. Wird das Diensthandy während der Elternzeit behalten, sollte es zumindest deaktiviert oder der Zugriff auf geschäftliche Daten eingeschränkt werden. Unternehmen sollten hier eine klare Linie verfolgen und interne Regelungen etablieren, die eine einheitliche Vorgehensweise ermöglichen.

Was der Arbeitsvertrag regeln sollte

Idealerweise enthält der Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung detaillierte Angaben zur Nutzung und Rückgabe von Diensthandys. Darin kann geregelt werden, ob das Gerät auch privat verwendet werden darf, wer für Schäden haftet und wie im Fall von längerer Abwesenheit, wie etwa der Elternzeit, vorzugehen ist. Auch der Umgang mit gespeicherten Daten, Zugriffsrechten und SIM-Karten sollte berücksichtigt werden. Je präziser diese Punkte geregelt sind, desto weniger Unsicherheiten entstehen im Alltag.

Datenschutz & Zugriff – das sollten Unternehmen beachten

Ein Diensthandy enthält oft sensible geschäftliche Informationen, von E-Mails über Kontakte bis hin zu internen Dokumenten. Gerade in der Elternzeit, wenn ein Mitarbeiter keinen aktiven Zugriff auf Unternehmensdaten benötigt, stellt sich die Frage: Wer darf auf das Gerät zugreifen und wie werden die Daten geschützt? Um Datenschutzverletzungen zu vermeiden, müssen Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen setzen. Gleichzeitig sollten sie sich im Klaren sein, welche Rechte sie in Bezug auf das Dienstgerät haben und welche nicht.

Diensthandy im Ruhezustand – DSGVO-konforme Lagerung

Wird das Diensthandy während der Elternzeit nicht verwendet, ist eine sichere Aufbewahrung entscheidend. Das Gerät sollte entweder zurückgegeben und im Unternehmen zentral gelagert oder durch entsprechende Maßnahmen gesperrt werden. Besonders wichtig ist dabei, dass alle gespeicherten personenbezogenen Daten, etwa von Kunden oder Kollegen, vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Eine Verschlüsselung des Geräts, die Deaktivierung der SIM-Karte und die Trennung von privaten und beruflichen Daten gehören zu den bewährten Methoden.

Zugriff auf Daten nach Karenzantritt – ja oder nein?

Sobald ein Mitarbeiter in Elternzeit ist, hat er keine aktive Dienstverpflichtung mehr. Entsprechend ist auch der Zugriff auf Unternehmensdaten einzuschränken. In der Praxis bedeutet das: E-Mail-Postfächer sollten deaktiviert oder umgeleitet werden, geschäftliche Apps gesperrt und der Zugriff auf Cloud-Dienste entzogen werden. Besteht kein konkreter betrieblicher Bedarf, ist es empfehlenswert, das Gerät vollständig aus dem Firmennetzwerk zu nehmen. So wird das Risiko eines unkontrollierten Datenabflusses oder Missbrauchs deutlich minimiert.

Technische Lösungen für eine sichere Verwaltung

Die technische Verwaltung von Diensthandys spielt eine zentrale Rolle, wenn es um Sicherheit und Kontrolle während der Elternzeit geht. Moderne Unternehmen setzen heute auf digitale Lösungen, um Geräte auch aus der Ferne zu steuern, zu sperren oder im Bedarfsfall zu löschen. Mobile Device Management (MDM) ist dabei der Schlüsselbegriff. Damit lassen sich Zugriffsrechte verwalten, Nutzungsrichtlinien umsetzen und Datenschutzkonzepte lückenlos einhalten, ohne dass das Gerät physisch vor Ort sein muss.

Mobile Device Management (MDM) als Sicherheitsnetz

Ein MDM-System ermöglicht es Unternehmen, alle mobilen Endgeräte zentral zu verwalten. Im Falle einer Elternzeit kann das Gerät mit wenigen Klicks deaktiviert, gesperrt oder auf bestimmte Funktionen beschränkt werden, etwa durch Deaktivierung der geschäftlichen E-Mail oder Einschränkung der App-Nutzung. Zudem lassen sich automatisch Sicherheitsupdates einspielen, Passwortrichtlinien erzwingen und Zugriffe auf Unternehmensressourcen steuern. Für viele Unternehmen ist MDM längst unverzichtbar, besonders bei wechselnden Nutzerphasen wie Elternkarenz, Krankheit oder Dienstreisen.

Fernsperrung, Zugriffsbeschränkung und Rollenvergabe

Durch ein MDM können einzelne Nutzerrollen definiert werden, etwa „aktiv“, „inaktiv“ oder „in Karenz“. Je nach Status kann das Gerät unterschiedliche Rechte erhalten: von kompletter Sperrung bis hin zu eingeschränktem Zugriff auf bestimmte Funktionen. Auch das Sperren eines Geräts bei Verlust oder die vollständige Fernlöschung aller Firmendaten ist möglich. Diese Maßnahmen bieten nicht nur Schutz vor unbefugtem Zugriff, sondern stellen auch sicher, dass keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen in falsche Hände geraten.

Temporäre Stilllegung ohne Datenverlust

Ein großer Vorteil von MDM-Lösungen ist die Möglichkeit, ein Diensthandy temporär zu deaktivieren, ohne dabei Daten zu löschen oder Einstellungen zu verlieren. Das ist besonders praktisch in der Elternzeit, wenn das Gerät nach einigen Monaten wieder im Einsatz sein soll. Die Konfiguration bleibt erhalten, der Zugriff wird jedoch blockiert. So spart das Unternehmen Aufwand bei der späteren Reaktivierung. Auch dies trägt zur Effizienz in der IT-Abteilung bei und reduziert den Supportaufwand.

Empfehlungen für den praktischen Umgang mit Diensthandys in der Karenz

Neben rechtlichen und technischen Aspekten ist auch der organisatorische Umgang mit Diensthandys während der Elternzeit entscheidend. Einheitliche Regelungen und transparente Kommunikation sorgen für Klarheit – sowohl im Unternehmen als auch beim betroffenen Mitarbeiter. Wer im Vorfeld klare Prozesse definiert, verhindert Unsicherheiten und reduziert den administrativen Aufwand. Die folgenden Empfehlungen zeigen, wie Unternehmen das Thema professionell und praxisnah lösen können.

Interne Richtlinien für Elternzeit entwickeln

Ein klar formulierter interner Leitfaden zum Umgang mit Diensthandys bei längerer Abwesenheit – etwa durch Karenz oder Bildungskarenz – ist eine wichtige Grundlage. Dieser sollte regeln, ob das Gerät während der Elternzeit behalten oder zurückgegeben werden muss, wie mit Daten und Zugängen umzugehen ist und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Idealerweise ist die Richtlinie Bestandteil des Onboarding- oder IT-Policy-Pakets, damit jeder Mitarbeiter von Anfang an über die Regelungen informiert ist. Das schafft Transparenz und Verlässlichkeit.

Kommunikation mit betroffenen Mitarbeitern

Bevor die Elternzeit beginnt, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Mitarbeiter stattfinden – idealerweise gemeinsam mit der IT- und Personalabteilung. Dabei können alle offenen Fragen geklärt werden: Wird das Gerät deaktiviert? Muss es abgegeben werden? Was passiert mit der SIM-Karte? Diese klare Abstimmung vermeidet Missverständnisse, steigert das Vertrauen und zeigt, dass das Unternehmen vorausschauend handelt. Eine Dokumentation dieser Vereinbarungen im Personalakt ist ebenfalls empfehlenswert.

Klare Prozesse für Rückgabe, Lagerung oder Weiternutzung

Ob Rückgabe, temporäre Deaktivierung oder Weiternutzung in einer anderen Abteilung – entscheidend ist, dass das Vorgehen klar definiert ist. Gibt der Mitarbeiter das Gerät zurück, sollte es in einem abgesicherten Zustand gelagert oder für einen anderen Kollegen aufbereitet werden. Bleibt das Handy im Einsatz, sind Zugriffsbeschränkungen über MDM sinnvoll. In jedem Fall sollte der Ablauf dokumentiert und von den zuständigen Stellen (z. B. IT, HR) nachvollziehbar überprüft werden können.

Fazit

FAQ

Das Diensthandy kann während der Elternzeit entweder zurückgegeben, deaktiviert oder weiter beim Mitarbeiter bleiben – je nach betrieblicher Regelung. Wichtig ist, dass der Zugriff auf Firmendaten gesichert und datenschutzkonform eingeschränkt wird

Nein, eine gesetzliche Rückgabepflicht besteht nicht. Das Unternehmen kann jedoch die Rückgabe verlangen, da das Gerät Eigentum des Arbeitgebers ist. Eine entsprechende Regelung sollte im Arbeitsvertrag oder in internen Richtlinien verankert sein.

Nur, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt hat. Ohne eine solche Vereinbarung ist das Diensthandy ausschließlich für dienstliche Zwecke vorgesehen – auch während der Karenz.

Mit Mobile Device Management (MDM) kann das Unternehmen das Gerät zentral sperren, Zugriffe einschränken oder bestimmte Funktionen deaktivieren – ohne das Handy physisch zurückzuholen. So wird der Datenschutz jederzeit gewährleistet.

In diesem Fall sollte das Gerät entweder zurückgegeben oder technisch gesichert werden. Eine Fernsperrung oder Remote-Löschung über MDM ist empfehlenswert, um DSGVO-Verstöße zu vermeiden.

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Mann mit kurzen Haaren, Bart, weißem Hemd und dunklem Anzug vor grauem Hintergrund.

Autor: Peter Rainer

Prokurist & Vertriebsleiter

Peter Rainer beschäftigt sich seit seinem Start ins Berufsleben mit dem Thema Kommunikation und damit, diese bestmöglich zu unterstützen. Als Gesellschafter von BER und seit 2014 als Vertriebsleiter von Firmenhandy.at ist es sein Ziel, die individuell besten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten. Besonders wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Beratung unabhängig erfolgt und somit aus der Fülle an unterschiedlichen Angeboten und Tarifen von unterschiedlichen Anbietern das jeweils optimale Angebot zusammengestellt werden kann. Dafür arbeiten Peter Rainer und sein Team mit Elan & Erfahrung und sind dabei stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten.