Sachbezugswerteverordnung: Das sollten Unternehmen wissen

Wissen Sie, welche geldwerten Vorteile für Ihre Mitarbeitenden tatsächlich steuerpflichtig sind? Die Sachbezugswerteverordnung bildet das rechtliche Fundament für die Bewertung von Leistungen, die über das klassische Gehalt hinausgehen. Ein präzises Verständnis dieser Materie schützt Betriebe vor kostspieligen Fehlern bei der Lohnverrechnung und sorgt für steuerliche Sicherheit. In der Praxis betrifft dies eine Vielzahl von Benefits, angefangen beim Dienstwagen bis hin zur Bereitstellung moderner IT-Infrastruktur. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der aktuellen Verordnung und zeigt auf, worauf Unternehmen besonders achten müssen. Fundiertes Wissen über diese Regelungen ermöglicht es zudem, attraktive Zusatzleistungen rechtskonform anzubieten.

Das Wichtigste vorab in Kürze

Was ist die Sachbezugswerteverordnung?

Die Sachbezugswerteverordnung bildet die rechtsverbindliche Basis im österreichischen Steuerrecht zur Bewertung unentgeltlicher oder verbilligter Sachleistungen. Sie definiert feste Werte für Benefits, die in der Lohnverrechnung als fiktives Einkommen anzusetzen sind. Dies gewährleistet eine einheitliche Besteuerung von Vorteilen jenseits des Barlohns. Ohne diese Pauschalwerte müssten Betriebe aufwendige Marktwertanalysen erstellen, was den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten massiv erhöhen würde.

Überblick über Zweck und Inhalt

Der primäre Zweck der Verordnung liegt in der steuerlichen Gleichbehandlung von Barlohn und Sachleistungen. In der Verordnung sind spezifische Pauschalwerte für häufige Leistungen wie Dienstwohnungen, Grundstücke oder Zinsvorteile bei Darlehen definiert. Dies verhindert, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch die Umwandlung von Gehalt in Sachwerte umgangen werden. Darüber hinaus enthält das Regelwerk detaillierte Vorschriften zur Berechnungsmethodik bei teilweiser Kostentragung durch den Arbeitnehmer. Die Inhalte werden regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung und ökologische Zielsetzungen angepasst. So finden sich hier auch die wesentlichen Kriterien für die steuerliche Einordnung von Mobilitätslösungen.

Relevanz für Unternehmen

Für Unternehmen ist die strikte Einhaltung dieser Verordnung von existenzieller Bedeutung bei jeder Lohnabgabenprüfung. Fehlerhafte Bewertungen führen unweigerlich zu hohen Nachforderungen an Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen und Sozialversicherungsanteilen. Zudem dient die Verordnung als Planungsinstrument für die Gestaltung attraktiver Benefit-Pakete zur Mitarbeitergewinnung. Kenntnisse über steuerfreie oder begünstigte Sachbezüge ermöglichen eine effiziente Optimierung der Personalkosten. Unternehmen können so gezielt Anreize setzen, die das Nettoeinkommen der Belegschaft erhöhen, ohne die Lohnnebenkosten überproportional steigen zu lassen. Ein professioneller Umgang mit der Verordnung signalisiert zudem Seriosität gegenüber den Finanzbehörden.

Sachbezug im Kontext von Firmenleistung

Geldwerte Vorteile entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmer Leistungen des Arbeitgebers für private Zwecke nutzen dürfen. Im Steuerrecht wird dieser Vorteil als fiktiver Lohnbestandteil gewertet, da der Dienstnehmer sich private Ausgaben erspart. Die Einordnung als Sachbezug erfolgt unabhängig davon, ob die Leistung direkt vom Unternehmen oder über Dritte gewährt wird. Entscheidend ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Einzelnen daraus erwächst. Diese Leistungen sind grundsätzlich in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abgaben.

Was bedeutet “Sachbezug” im Steuerrecht?

Im österreichischen Steuerrecht wird ein Sachbezug als Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit definiert, die nicht in Geldform zufließt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes, sofern die Verordnung keine festen Pauschalwerte vorsieht. Es handelt sich um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der dem Empfänger zur freien Verfügung steht. Steuerlich wird unterstellt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitskraft gegen Sachwerte eintauscht. Daher unterliegt dieser Wert der Einkommensteuer sowie der Sozialversicherungspflicht. Die Verrechnung erfolgt monatlich direkt über das Lohnkonto des Mitarbeitenden.

Typische geldwerte Vorteile: Firmenwagen, Firmenhandy & Co

Zu den am häufigsten gewährten Vorteilen zählen die private Nutzung von Firmen-Pkw, die Bereitstellung von Wohnraum sowie Verpflegungszuschüsse. Auch Garagenplätze an Orten mit Parkraumbewirtschaftung oder zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen fallen unter diese Kategorie. Während Dienstwagen oft hohe Sachbezugswerte auslösen, gibt es bei Arbeitsmitteln wie Laptops oder Mobiltelefonen spezielle Ausnahmeregelungen. Ebenso können Rabatte auf firmeneigene Produkte bis zu gewissen Freigrenzen gewährt werden. Jede dieser Leistungen muss einzeln auf ihre Sachbezugsrelevanz geprüft werden. Die Vielfalt der möglichen Benefits erfordert eine genaue Abgrenzung zwischen rein beruflicher Notwendigkeit und privatem Mehrwert.

Firmenhandy & Sachbezug: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor?

Die steuerliche Behandlung von Mobiltelefonen nimmt eine Sonderstellung ein, die für Unternehmen sehr vorteilhaft ist. Grundsätzlich ist die Überlassung von Arbeitsmitteln zur beruflichen Verwendung kein Sachbezug. Dies gilt selbst dann, wenn moderne Geräte mit hohem Marktwert zur Verfügung gestellt werden. Die Abgrenzung zur Privatnutzung ist hierbei der entscheidende Faktor für die rechtliche Bewertung. Im Vergleich zum Dienstwagen sind die Hürden für eine Steuerfreiheit bei digitalen Endgeräten deutlich niedriger angesetzt.

Privatnutzung als steuerlicher Auslöser

Ein Sachbezug entstünde theoretisch dann, wenn ein Gerät ausschließlich oder überwiegend für private Zwecke überlassen wird. In der Praxis ist die private Mitbenutzung von Firmenhandys und Internetanschlüssen jedoch explizit von der Steuerpflicht ausgenommen. Dies ist in den Lohnsteuerrichtlinien verankert und dient der Verwaltungsvereinfachung. Solange das Gerät primär für die Erbringung der Arbeitsleistung vorgesehen ist, löst die private Telefonie oder Datennutzung keinen geldwerten Vorteil aus. Dies gilt für die Hardware ebenso wie für die laufenden Verbindungsentgelte. Damit stellt das Firmenhandy eines der effizientesten Instrumente zur Mitarbeiterbindung dar.

Grenzen & Ausnahmen bei der Nutzung

Die Steuerfreiheit endet dort, wo Geräte ohne jeglichen beruflichen Bezug rein als Entgeltersatz gewährt werden. Wenn etwa Familienmitglieder des Arbeitnehmers mit eigenen Verträgen über das Unternehmen ausgestattet werden, liegt ein klarer Sachbezug vor. Ebenso sind übermäßige Kosten für Sonderdienste, die keinen Bezug zur Arbeit haben (z. B. teure Mehrwertnummern im Privatbereich), kritisch zu betrachten. Unternehmen sollten daher klare Richtlinien zur Nutzung festlegen, um Missbrauch vorzubeugen. Solange die Nutzung im Rahmen eines üblichen Dienstverhältnisses bleibt, greifen die Befreiungen. Eine Dokumentation der beruflichen Notwendigkeit ist bei Standard-Equipment in der Regel ausreichend.

Unterschied: beruflich genutztes vs. privat genutztes Firmenhandy

Ein rein beruflich genutztes Gerät verbleibt oft am Arbeitsplatz und dient ausschließlich der Kommunikation während der Dienstzeit. Im Gegensatz dazu steht das moderne „Business-Handy“, das den Mitarbeiter ständig begleitet und auch privat genutzt wird. Steuerrechtlich macht dieser Unterschied in Österreich aufgrund der Pauschalbefreiung für IT-Arbeitsmittel derzeit keinen Unterschied in der Bewertung. Dennoch ist für die interne Kostenstelle eine Unterscheidung sinnvoll, um die Effektivität des Benefits zu messen. Während die Hardwarekosten identisch bleiben, können sich die Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit bei Privatnutzung deutlich unterscheiden. Die klare Definition als Arbeitsmittel ist für die Steuerfreiheit essenziell.

Unser Tipp

Sachbezüge richtig bewerten: So funktioniert die Berechnung

Die korrekte Berechnung der Sachbezugswerte ist Voraussetzung für eine rechtskonforme Lohnabrechnung. Die Verordnung gibt hierfür meist Prozentsätze der Anschaffungskosten oder fixe Euro-Beträge vor. Bei der Ermittlung der Basis müssen stets die Brutto-Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und aller Sonderausstattungen herangezogen werden. Auch gebraucht erworbene Gegenstände werden oft auf Basis ihres ursprünglichen Listenpreises bewertet. Eine fehlerhafte Basis führt über die gesamte Nutzungsdauer zu falschen Abgabenbeträgen.

Bewertungsregeln laut Sachbezugswerteverordnung

Die Verordnung sieht für verschiedene Kategorien unterschiedliche Rechenmodelle vor, um der Realität der Ersparnis gerecht zu werden. Beim Dienstwagen etwa richtet sich der Prozentsatz nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Für Wohnraum wird oft der Richtwertmietzins oder ein Quadratmeterpreis herangezogen, sofern kein marktüblicher Preis leicht ermittelbar ist. Bei Darlehen wird die Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und einem variablen Referenzzinssatz der Nationalbank als Vorteil gewertet. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert in der Regel unmittelbar. Die genaue Einhaltung dieser Formeln ist für die Revisionssicherheit unerlässlich.

Praxisbeispiele: Firmenhandy, Dienstwagen & Unterkunft

Bei einem Dienstwagen mit hohem CO₂‑Ausstoß beträgt der Sachbezug oft 2 % der Anschaffungskosten, gedeckelt mit einem monatlichen Maximalbetrag. Ein Elektroauto hingegen wird mit 0 % bewertet, was eine massive Ersparnis für den Arbeitnehmer bedeutet. Im Bereich der Unterkunft wird der Wert pro Quadratmeter je nach Bundesland und Ausstattungskategorie berechnet, wobei Betriebskostenpauschalen addiert werden. Für ein Firmenhandy, das auch privat genutzt wird, wird in der Praxis ein Sachbezugswert von Null angesetzt, sofern es als Arbeitsmittel dient. Diese Beispiele verdeutlichen, wie stark die steuerliche Belastung je nach Art des Benefits variiert. Die korrekte Zuordnung entscheidet über das verfügbare Nettoeinkommen.

Aktuelle Sachbezugswerte 2026

Im Jahr 2026 liegen die Schwerpunkte der Verordnung weiterhin auf der Förderung ökologischer Mobilität und digitaler Arbeitsformen. Die CO₂-Grenzwerte für den begünstigten Sachbezug bei Pkw wurden planmäßig weiter abgesenkt, um Anreize für emissionsfreie Flotten zu verstärken. Bei Dienstwohnungen wurden die Quadratmeterwerte an die allgemeine Mietpreisentwicklung angepasst. Für Darlehen gelten aufgrund der Zinslage aktualisierte Referenzwerte, die monatlich geprüft werden müssen. IT-Geräte wie Smartphones bleiben unter den bekannten Voraussetzungen steuerfrei, um die Digitalisierung der Arbeitswelt zu unterstützen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lohnverrechnungssoftware diese aktuellen Parameter für 2026 bereits integriert hat.

Auswirkungen auf die Lohnverrechnung

Jeder ermittelte Sachbezugswert muss monatlich in das Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufgenommen werden. Er erhöht das steuerpflichtige Bruttoeinkommen und somit die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Da dem Mitarbeiter jedoch kein zusätzliches Bargeld zufließt, verringert sich sein tatsächlicher Auszahlungsbetrag. Dies führt oft zu Fragen bei der Belegschaft, weshalb eine transparente Kommunikation der Werte wichtig ist. Für den Arbeitgeber steigen durch den Sachbezug auch die Lohnnebenkosten wie DB, DZ und KommSt.

Wie werden Sachbezüge steuerlich behandelt?

Steuerlich werden Sachbezüge wie laufende Bezüge behandelt und dem Bruttolohn hinzugerechnet. Auf diesen Gesamtwert wird der jeweilige Lohnsteuertarif angewendet, was zu einer entsprechenden Progression führen kann. In der Sozialversicherung bilden Sachbezüge einen Teil der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Für den Dienstgeber bedeutet dies, dass er auch auf den Wert der Sachleistung die vollen Lohnnebenkosten abführen muss. Ausnahmen bestehen nur für explizit befreite Leistungen wie bestimmte Zukunftssicherungen oder IT-Arbeitsmittel. Die zeitnahe Erfassung im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was müssen Arbeitgeber dokumentieren?

Die Dokumentationspflicht umfasst alle Unterlagen, die zur Ermittlung des Sachbezugswertes herangezogen wurden. Dazu gehören Kaufverträge, Rechnungen über Sonderausstattungen, Zulassungsscheine mit CO₂-Werten oder Mietverträge für Dienstwohnungen. Bei Fahrzeugen ist zudem relevant, ob ein Fahrtenbuch geführt wird, um einen halben Sachbezug geltend zu machen. Auch Vereinbarungen über Kostenbeiträge der Mitarbeiter müssen schriftlich vorliegen und archiviert werden. Eine mangelhafte Dokumentation führt bei Prüfungen dazu, dass das Finanzamt den höchstmöglichen Wert schätzt. Die Aufbewahrungsfrist für diese Belege beträgt in der Regel sieben Jahre.

Meldepflichten & Risiken bei Fehlern

Fehler in der Sachbezugsbewertung können bei einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLB) teuer werden. Neben den Nachzahlungen drohen Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall finanzstrafrechtliche Konsequenzen wegen Abgabenverkürzung. Es besteht eine laufende Meldepflicht der korrekten Grundlagen an die Gesundheitskasse und das Finanzamt via Lohnzettel (L16). Nachträgliche Korrekturen sind zwar möglich, lösen aber oft Prüfimpulse bei den Behörden aus. Unternehmen tragen das Risiko für die korrekte Einbehaltung der Dienstnehmeranteile, falls diese nicht mehr vom Lohn abgezogen werden können. Eine regelmäßige interne Kontrolle der Sachbezugsdaten minimiert diese Risiken erheblich.

So vermeiden Sie unnötige Kosten durch Sachbezüge

Durch eine strategische Auswahl der Benefits lassen sich hohe Steuerlasten vermeiden, während die Mitarbeiterzufriedenheit steigt. Die Sachbezugswerteverordnung bietet Spielräume, die gezielt zur Optimierung genutzt werden können. Besonders der Fokus auf ökologische oder digitale Leistungen wird vom Gesetzgeber durch niedrige Werte belohnt. Eine regelmäßige Überprüfung bestehender Benefits auf ihre Kosteneffizienz ist daher ratsam. So können veraltete Modelle durch moderne, steuerlich begünstigte Alternativen ersetzt werden.

Durch Mitarbeiterschulungen minimieren Unternehmen Risiken in Bezug auf Datenschutz und -sicherheit.

Gestaltungsspielräume bei geldwerten Vorteilen

Unternehmen können durch die Wahl der Sachleistung direkten Einfluss auf die Abgabenlast nehmen. Anstatt einer Gehaltserhöhung kann die Bereitstellung eines Elektroautos oder eines hochwertigen Firmenhandys für beide Seiten vorteilhafter sein. Auch die Einführung von Pauschalen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist oft gänzlich steuerfrei möglich. Durch gezielte Zuzahlungen der Mitarbeiter können Sachbezugswerte unter bestimmte Deckelungen gedrückt werden. Es lohnt sich, verschiedene Szenarien vor der Implementierung neuer Benefits durchzurechnen. Klare vertragliche Gestaltungen sichern dabei die gewünschte steuerliche Behandlung ab.

Warum sich eine klare Trennung von beruflich & privat lohnt

Eine präzise Trennung zwischen beruflichen Erfordernissen und privaten Annehmlichkeiten schafft rechtliche Klarheit. Wenn Arbeitsmittel eindeutig als solche deklariert und überlassen werden, entfällt die Diskussion über einen Sachbezug oft gänzlich. Dies spart nicht nur Steuern, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand in der Buchhaltung. Klare Nutzungsvereinbarungen verhindern zudem, dass durch exzessive Privatnutzung zusätzliche Kosten oder Haftungsfragen entstehen. Besonders bei der mobilen Kommunikation ist diese Abgrenzung ein wichtiger Baustein für ein sauberes Compliance-Management. Eine transparente Struktur schützt das Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen.

Fazit: Worauf Sie bei der Sachbezugswerteverordnung achten sollten

FAQ

Die Sachbezugswerteverordnung ist ein zentrales Regelwerk im österreichischen Steuerrecht, das die Bewertung unentgeltlicher oder verbilligter Sachleistungen aus Dienstverhältnissen festlegt. Sie definiert Pauschalbeträge für geldwerte Vorteile wie Dienstwagen, Wohnraum oder Zinsvorteile, um eine einheitliche Besteuerung sicherzustellen. Ohne diese Verordnung müssten Unternehmen für jeden Vorteil aufwendige Einzelbewertungen durchführen, was zu einem massiven bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten führen würde.

In der Verordnung sind diverse Pauschalwerte für häufig gewährte Benefits verankert, darunter Dienstwagen, Parkplätze, Dienstwohnungen und zinsgünstige Darlehen. Die Bewertung erfolgt oft prozentual von den Anschaffungskosten oder durch fixe Euro-Beträge pro Einheit. Während Kraftfahrzeuge nach ihrem CO₂-Ausstoß bewertet werden, gibt es für IT-Arbeitsmittel wie Firmenhandys und Notebooks spezielle Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Beitragsfreiheit ermöglichen. 

Nein, das Steuerrecht unterscheidet stark zwischen verschiedenen Arten von Sachleistungen und deren ökologischer Relevanz. Während Dienstwagen mit hohem CO₂‑Ausstoß hohe Sachbezugswerte auslösen, sind emissionsfreie Elektroautos sowie die private Nutzung von Firmenhandys und Notebooks derzeit gänzlich steuerfrei gestellt. Diese differenzierte Behandlung erlaubt es Unternehmen, gezielt Anreize zu setzen, welche die Mitarbeiterzufriedenheit nachhaltig und ohne zusätzliche Lohnnebenkosten für den Betrieb steigern.

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Mann mit kurzen Haaren, Bart, weißem Hemd und dunklem Anzug vor grauem Hintergrund.

Autor: Peter Rainer

Prokurist & Vertriebsleiter

Peter Rainer beschäftigt sich seit seinem Start ins Berufsleben mit dem Thema Kommunikation und damit, diese bestmöglich zu unterstützen. Als Gesellschafter von BER und seit 2014 als Vertriebsleiter von Firmenhandy.at ist es sein Ziel, die individuell besten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmen anzubieten. Besonders wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Beratung unabhängig erfolgt und somit aus der Fülle an unterschiedlichen Angeboten und Tarifen von unterschiedlichen Anbietern das jeweils optimale Angebot zusammengestellt werden kann. Dafür arbeiten Peter Rainer und sein Team mit Elan & Erfahrung und sind dabei stets auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten.